Meldungen

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29.03.2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 03/22

Aktuelles aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Baden-Württemberg

Auf Drucksache 17/1746 berichtet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf Antrag acht Abgeordneter der FDP/DVP-Fraktion zur Entwicklung und zum Schutz der Storchenpopulation in Baden-Württemberg. Im Bezugszeitraum 1992 bis 2016 habe es laut Erfassungsprogramm der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) beim Weißstorch eine starke Bestandszunahme gegeben (im Kontext der Roten Liste definiert als Zunahme um mehr als 50 Prozent). Der Bestand habe sich in diesem Zeitraum vervielfacht und der positive Trend halte weiter an: 2018 habe es 1.197 Horstpaare gegeben, 2021 seien 1.685 Horstpaare registriert worden. Für den Schwarzstorch liegen ab dem Jahr 2018 keine aktuellen Bestandszahlen vor. Zwischen 2012 und 2016 habe der Gesamtbestand bei 30 bis 50 Revierpaaren gelegen. Die Koordination des Weißstorchschutzes werde von der LUBW jährlich an eine „Storchenbeauftragte“ übertragen, die 15 bis 20 ehrenamtliche Horstbetreuerinnen und Horstbetreuer koordiniere, welche wiederum Unterstützung von Ehrenamtlichen erhielten.

Hessen

Aus der Antwort der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Priska Hinz, vom 14. März 2022 auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Rolf Kahnt (fraktionslos) auf Drucksache 20/7753 geht hervor, dass mit Stand 21. Februar 2022 1.141 Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern in Betrieb gewesen seien. Des Weiteren gebe es in Hessen 141 stillgelegte Anlagen. Der häufigste Grund für die Stilllegungen seien abgelaufene Betriebs- und Laufzeiten. 120 Windenergieanlagen haben sich zum selben Zeitpunkt vor der Inbetriebnahme befunden, davon seien 83 vor Gericht beklagt worden. Genehmigungsverfahren dauerten in Hessen ab Antragstellung in den letzten fünf Jahren etwa zehn Monate. Bis zur Inbetriebnahme einer Anlage vergehe ab Genehmigung im Durchschnitt etwa ein Jahr.

Rheinland-Pfalz

Auf Drucksache 18/1577 berichtet das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität über die Stellungnahme des MAB-Komitees zu Windenergieanlagen im Biosphärenreservat Pfälzerwald. Das grenzüberschreitende UNESCO-Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen werde derzeit routinemäßig durch das deutsche Der-Mensch-und-die-Biosphäre-Nationalkomitee evaluiert. In diesem Zusammenhang würden auch Empfehlungen zur weiteren Entwicklung des Gebietes ausgesprochen, dabei auch zur Windenergienutzung. In der Stellungnahme des MAB-Komitees werde ausgeführt, dass „Windkraftanlagen und ihre Infrastruktur in Ausnahmefällen und nur außerhalb bewaldeter Flächen“ realisiert werden könnten. Die Empfehlungen formulierten auch weiterhin keinen vollständigen Ausschluss von Windenergieanlagen. Der Koalitionsvertrag sehe – unter der Maßgabe den Status als Biosphärenreservat nicht zu gefährden – die Prüfung einer naturnahen Windenergienutzung in der Entwicklungszone und dort nur entlang von Autobahnen und Bahntrassen sowie auf vorbelasteten Konversionsflächen vor. Zu keinem Zeitpunkt habe es Überlegungen gegeben, Windenergieanlagen im Bereich der Kern- und Pflegezonen zu errichten.

Sachsen

Rund zwei Drittel der Menschen in Sachsen stehen erneuerbaren Energien positiv gegenüber. Dies gehe aus einer umfassenden Befragung hervor, die der Sächsische Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Wolfram Günter, am 11. März 2022 in Dresden vorgestellt hat (PM 03/2022). Die Akzeptanzstudie sei die umfassendste, die bislang in Sachsen zu grundsätzlichen Einstellung zu Energiewende und erneuerbaren Energien durchgeführt wurde. Das Marktforschungsunternehmen Innofact AG habe im September 2021 in einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage 1.517 Bürgerinnen und Bürger in Sachsen befragt und die Studienergebnisse an das Sächsische Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft übermittelt. 64 Prozent der Befragten seien laut den Ergebnissen positiv gegenüber erneuerbaren Energien eingestellt, ein Viertel neutral und zehn Prozent negativ. Rund ein Fünftel sehe deren zusätzlichen Ausbau kritisch. Bei Betrachtung der einzelnen Energieerzeugungsarten rangierten Solarparks mit 57 Prozent Zustimmung vor der Windenergie, die bei 56 Prozent liege. Wasserkraft spiele gemessen am Anteil der Stromerzeugung in Sachsen nur eine geringere Rolle, erhalte mit 75 Prozent allerdings die meiste Zustimmung. 45 Prozent der Befragten haben sich positiv zu Biomasse und Biogas geäußert.
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Solarpark in Landschaft
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24.03.2022

Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Gestaltung von Solarparks

Der zweite KOMMUNity Dialog der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) Bayern am 22. März widmete sich dem Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen, da die notwendige Beschleunigung des Ausbaus bereits zu einer deutlichen Zunahme von Projektanfragen bei den Kommunen in Bayern führt. Dr. Elke Bruns, Leiterin der Fachinformationen im KNE, erläuterte in ihrem Vortrag die Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solarparks und zeigte mögliche Handlungsoptionen der Kommunen auf. Sylvia Stegmüller, Leiterin des Referats für Photovoltaik, Solarthermie, Windenergie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, gab einen Überblick zu den rechtlichen Aspekten bei der Planung und der Umsetzung. Dietmar Rückert, Geschäftsführer des Bürgersolarkraftwerk Haag, beleuchtete anhand der Solaranlagen Haag, Eggensee und Wallmersbach die Möglichkeiten eines hohen Mehrwerts für die Kommune und Vorgehensweisen zur Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung. Impulsgeber Clemens Garnharter ging auf den Handlungsspielraum der Kommunen bei der Planung ein. Insgesamt bestand Konsens darüber, dass die Kommunen bei der Steuerung der Projekte und der naturverträglichen Gestaltung proaktiv tätig werden können und müssen, um mit biodiversitätsfördernden Solarparks einen Win-Win-Effekt für die Kommune und den Klima- und Artenschutz zu erzielen. Die verschiedenen Möglichkeiten dazu, wie beispielsweise die Erstellung eines Anforderungskatalogs zur naturverträglichen Gestaltung, Festsetzungen im Bebauungsplan oder darüber hinausgehende verbindliche und langfristige Vereinbarungen mit dem Projektierer wurden mit den mehr als 250 Teilnehmenden intensiv erörtert. Das Veranstaltungs- und Vernetzungsangebot LENK KOMMUNity dient dazu, die mehr als 2.000 Gemeinden, Städte und Landkreise in Bayern zu vernetzen und dabei Fachwissen und Erfahrungen austauschen. In kompakten, digitalen Formaten werden aktuelle Fragestellungen rund um Energiewende und Klimaschutz aufgegriffen. Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik
  • KNE-Broschüre „Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren“
  • Übersicht "Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen: Übersicht zu Erlassen und Leitfäden der Länder"
  • Projektübersicht Solarenergie und Naturschutz
  • Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl für Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht über die Einschätzung der Eignung verschiedener Flächentypen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht und Hinweise zur Gestaltung“
  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" am 11. Juni 2021
  • KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
  • KNE-Publikation "Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung"
  • KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
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16.03.2022

Auf zwei Prozent der Landesfläche perspektivisch mehr Windenergieleistung installierbar

KNE-Lesetipp

BWE (2022): Faktencheck: Wie viele Windenergieanlagen braucht das Land? Die Reservierung von zwei Prozent der deutschen Landesfläche für die Windenergie und gut 100 Gigawatt installierte Nennleistung bis 2030 stehen als Ziele im Koalitionsvertrag beziehungsweise der Eröffnungsbilanz Klimaschutz des Bundeswirtschaftsministeriums. Dies soll aktuell der Beitrag der Windenergie zum angestrebten Anteil von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch sein. Unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs an Strom im Wärme- und Verkehrsbereich entspricht das einer Erneuerbare-Energien-Strommenge von 544 bis 600 Terawattstunden (TWh). Alles Zwischenziele auf dem Weg zur perspektivisch angestrebten Klimaneutralität Deutschlands. Der BWE hat einen fünfseitigen Faktencheck veröffentlicht, mit der der Befürchtung begegnet werden soll, dass „ganz Deutschland mit Windenergieanlagen zugestellt würde“. Das Papier adressiert den aktuellen Stand der Flächennutzung und der Ziele für die Windenergie, die fortschreitende Entwicklung der Technik, das Repowering von Altanlagen und eine Vorausschau bis 2050. Es wird schließlich abgeleitet, dass auf zwei Prozent der Landesfläche perspektivisch („Vision 2050 des BWE“) sogar fast 200 Gigawatt Windenergie onshore installiert sein könnten und dass mit diesen Anlagen allein 770 TWh Strom erzeugt werden könnten. Dazu wären dann nur 35.000 Windenergieanlagen (WEA) nötig, also lediglich knapp 7.000 Anlagen mehr als Ende 2021.

Einordnung

Das KNE hält die prognostischen Zahlen auf Grundlage aktueller Studien des Fraunhofer ISE und der Deutschen Windguard für grundsätzlich plausibel. 2021 lag der Durchschnitt aller neu installierten Windenergieanlagen bereits bei vier Megawatt (siehe KNE-Wortmeldung zum Flächenbedarf der Windenergie). 2050 müsste der gesamte deutsche Anlagenbestand dann eine durchschnittliche Anlagenleistung von 5,7 Megawatt haben. Vor dem Hintergrund bereits erreichter Dimensionen heutiger Offshore-WEA erscheinen derartige (Rotor-)Größen- und Leistungszuwächse durchaus möglich. Die BWE-Zahlen setzen natürlich voraus, dass zukünftig zahlreiche kleine Anlagen durch größere und stärkere ersetzt werden. Dies kann zu einer Verringerung von Artenschutzkonflikten beitragen. Allerdings soll der Ausbau der Windenergie bereits jetzt deutlich beschleunigt werden, was zumindest temporär auch zu höheren Anlagenzahlen führen dürfte. Hierbei und auch bei wachsenden Rotordurchmessern muss gewährleistet werden, dass dem Artenschutz hinreichend Rechnung getragen wird. Quelle: BWE (2022): Faktencheck: Wie viele Windenergieanlagen braucht das Land? 5 S.
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11.03.2022

Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?

Ausgehend vom ZDF frontal-Beitrag „Rotmilan gegen Windkraft“ wurde dessen Kernaussage in einigen Fällen dahingehend kommentiert, dass Schutzmaßnahmen und Abschaltungen von Windenergieanlagen (WEA) für Rotmilane nicht mehr nötig seien. Doch wenn WEA als Todesursache nicht an erster Stelle stünden – hieße dies, dass das Kollisionsrisiko im Genehmigungsfall nicht mehr zu prüfen und auch Schutzmaßnahmen nicht erforderlich wären? Unsere Einordnung aus fachlicher und aus juristischer Sicht stellt klar, wo wir die Grenzen legitimer Ergebnisinterpretation ziehen, und welche Schlussfolgerungen bezüglich des Umgangs mit dem Rotmilan in Genehmigungsvorhaben (nicht) gezogen werden sollten.

Fachliche Einordnung

  • Das EUROKITE-Projekt nimmt verschiedene Todesursachen für Rotmilane in den Blick. Es wird deutlich, dass neben Tod durch Kollision (Verkehr, Freileitungen, Windenergie) auch absichtliche Tötungen (Vergiftung) und Prädation häufige Mortalitätsursachen sind. Das Projekt läuft noch bis 2027. Es soll wesentliche Erkenntnisse dazu liefern, durch welche Faktoren der Erhaltungszustand im Gesamtlebensraum beeinflusst wird.
  • Die in der ZDF-Sendung berichteten Zwischenergebnisse sind bisher nicht wissenschaftlich nachprüfbar veröffentlicht. Bevor daher Schlussfolgerungen über die hauptsächlichen Todesursachen des Rotmilans und damit für den Umgang derselben in Genehmigungsverfahren gezogen werden können, bedarf es einer Überprüfung und wissenschaftlicher Einordnung der Ergebnisse.
  • Das Projekt EUROKITE weist in seiner Pressemitteilung selbst darauf hin, dass die Ergebnisse zu den Todesursachen des Rotmilans nicht per se auf Deutschland übertragbar sind, da die Todesursachen in Europa ungleichmäßig verteilt seien. Zielführend wäre es, die Ergebnisse der Analyse von Todesursachen zu regionalisieren, denn es ist zu vermuten, dass die Häufigkeit der Todesursachen in den Sommer- und Winterverbreitungsgebieten variiert. Der europäische Durchschnitt verzerrt unter Umständen die Darstellung der Todesursachen. Zudem sind brütende Altvögel in der EUROKITE-Untersuchung derzeit noch unterrepräsentiert, da die meisten Rotmilane als Jungtiere im Nest besendert wurden. All diese Faktoren können in Zukunft zu Verschiebungen bei der Häufigkeit der Todesursachen führen, wie EUROKITE in Punkt 12 seiner Pressemitteilung betont.
  • Der Rotmilanbestand unterliegt mehreren Mortalitätsfaktoren, diese können auch kumulativ wirken. Für den guten Erhaltungszustand des Rotmilans kommt es darauf an, alle Gefährdungsfaktoren gleichermaßen zu minimieren, zumal wenn sie Verbotstatbestände erfüllen.
  • Weitere fachliche Stellungnahmen finden Sie

Rechtliche Einordnung

Sollen Windenergieanlagen zugelassen werden, ist hierfür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn dieser keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Auch die Vorgaben des besonderen Artenschutzrechts sind Vorschriften in diesem Sinne.
  • Besonderes Artenschutzrecht Nach den Regelungen des besonderen Artenschutzrechts ist es grundsätzlich verboten, besonders geschützte Arten zu töten oder zu verletzen. Dieses Verbot ist unter anderem im Genehmigungsverfahren von WEA an Land einzuhalten. Das Verbot gilt individuenbezogen, jedes Exemplar einer Art genießt den Schutz des Gesetzes und steht daher im Fokus der Prüfung. Gleichzeitig bedeutet der Individuenbezug auch, dass sich populationsbezogene Relativierungen verbieten. Es kann also nicht argumentiert werden, ein Tötungsrisiko liege nicht vor, weil es der Population der betroffenen Art gut gehe. Signifikante Risikoerhöhung Vielmehr kommt es bei Vorhabenzulassung darauf an, ob das Risiko zu Tode zu kommen, durch Bau und Betrieb der Anlage für die betroffene Art in signifikanter Weise erhöht ist. Ausschlaggebend für die Beurteilung dieser signifikanten Risikoerhöhung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) das artspezifische Verhalten, die Frage, ob Exemplare besonders geschützter Arten häufig im Gefahrenbereich anzutreffen sind, und die Wirksamkeit etwaiger Schutzmaßnahmen zur Verringerung des Risikos. (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.2011 – 9 A 12/10, Rn. 99) Der Zustand der Population spielt aus rechtlicher Perspektive bei der Frage, ob ein Vorhaben gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot verstößt, derzeit keine Rolle. Erst und nur auf Ebene der Ausnahme werden populationsbezogene Betrachtungen vorgenommen.
  • Schutzmaßnahmen Zur Minimierung des Kollisions- und Tötungsrisikos werden regelmäßig Schutzmaßnahmen ergriffen. Diese dienen in der Signifikanzprüfung dazu, das Risiko im Einzelfall auf ein zulässiges Maß zu senken und so zu verhindern, dass das Verbot verwirklicht wird. Die Schutzmaßnahmen werden nicht obsolet, wenn der Erhaltungszustand der betroffenen Art günstig ist, denn der Zustand der Population spielt bei der Beurteilung der Signifikanz gerade keine Rolle. Zum Schutz, während der Brut- und Aufzuchtphase, in der die Aktivität der Vögel im Bereich des Horstes besonders hoch ist, können beispielsweise Abschaltungen der Windenergieanlagen auferlegt werden. Alternativ zu diesen pauschalen Abschaltauflagen können auch Antikollisionssysteme die Windenergieanlage anlassbezogen abschalten, wenn sich ein Vogel der Anlage gefährlich nähert.
  • Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes Die zentralen Vorschriften des europäischen und nationalen Rechts zum Vogelschutz nutzen den Schutz einzelner Individuen als zentrales Mittel, um den Erhalt der Art zu gewährleisten. Damit ist es beispielsweise verboten, besonders geschützte Arten zu töten oder ihre Nester und Eier zu zerstören oder zu beschädigen. Es ist ungeklärt, ob ein populationsbezogenes Vorgehen bereits bei der Prüfung des Tötungsverbotes mit dem europäischen Recht vereinbar wäre. Der Europäische Gerichtshof hat sich zumindest im Hinblick auf die Vogelschutzrichtlinie zu dieser Frage noch nicht geäußert.

Fazit

Aus dem Zwischenstand des EUROKITE-Vorhabens können keine direkten Schlussfolgerungen über die Behandlung des Rotmilans in Genehmigungen von Windenergieanlagen gezogen werden. Als europäische Vogelart ist er laut Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union geschützt. Die Frage, ob er durch WEA im konkreten Einzelfall signifikant erhöhten Tötungsrisiken ausgesetzt ist, wird durch die Zwischenergebnisse von EUROKITE nicht beantwortet. Insofern können die Erkenntnisse derzeit keine Rückwirkungen auf seine Einstufung als kollisionsempfindliche Art oder das Erfordernis von Schutzmaßnahmen haben. Diese Entscheidungen sind an anderer Stelle zu treffen. Über das KNE Das 2016 gegründete Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) ist eine von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Einrichtung. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende vor Ort. Das KNE bietet Beratung und umfangreiche Fachinformationen an, es organisiert Dialog und Austausch, und vermittelt, wenn es beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu Konflikten kommt, speziell ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren. Das KNE bei Linkedin X: @KNE_tweet Der KNE-YouTube-Kanal Der KNE-Podcast
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24.02.2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 02/22

Aktuelles aus Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Baden-Württemberg

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat auf Drucksache 17/1421 auf Antrag der Fraktion GRÜNE eine umfangreiche Stellungnahme zur Situation des Auerhuhns in Baden-Württemberg abgegeben. Im Schwarzwald gebe es seit 2013 einen deutlich negativen Trend sowohl bei der Populationsgröße als auch beim Verbreitungsgebiet des Auerhuhns. 2002 seien noch 303 balzende Hähne gezählt worden, 2021 nur noch 114 Exemplare. Die Art gelte bundesweit als vom Aussterben bedroht. Zirka 500 Auerhühner würden als Mindestanzahl einer überlebensfähigen Population gelten. Das MELV wolle daher mit einem Maßnahmenplan zeitnah und entschlossen handeln und zumindest eine Trendumkehr bewirken. Das Auerhuhn sei auch direkt vom Klimawandel betroffen. Die zunehmend kürzeren Winter führten zu einer Änderung der Reproduktionszeit, das geänderte Wetter beeinflusse den Reproduktionserfolg. Die Behauptung, die Klimaerwärmung führe zum Aussterben des Auerhuhns im Schwarzwald, könne aber nicht bestätigt werden. Wichtig für die Überlebensfähigkeit des Auerhuhns im Schwarzwald sei die Förderung des genetischen Austausches zwischen den Teilpopulationen, da der Genfluss abgenommen habe, möglicherweise durch eine qualitative Verschlechterung der Verbundkorridore.

Sachsen-Anhalt

Die sachsen-anhaltische Landesregierung hat auf Drucksache 8/656 eine dringliche Anfrage zum Einsatz von BirdScan im Windpark Osterburg schriftlich beantwortet. Sie weist darauf hin, dass der Betrieb der Pilotanlage, das Projekt und die Auswertung der Daten nicht durch die Landesregierung oder eine Landesbehörde veranlasst wurden. Das Radarsystem kann nach Aussage des Projektträgers Großvögel wie Rotmilan, Storch und Adler erkennen und klassifizieren. Zu den Ergebnissen führt der Projektträger aus: „Beim Rotmilan konnte eine Erfassungsrate von bis zu 86 % bei einer Reichweite von 1.200 m, und eine Klassifikationsrate von bis zu 85 % erreicht werden. Für den Mäusebussard lag die Erfassungsrate bei bis zu 74,3 % (bis 1.050 m) und die Klassifikationsrate bei bis zu 91 %. Dabei liegt die Falsch-Positivrate bzw. Fehlerquote bei ca. 2 %. Schlagopfer an den Windenergieanlagen konnten im gesamten Untersuchungszeitraum nicht festgestellt werden.“ Zu den Abschaltungen führt er aus: „2020 gab es während der Anwesenheitszeit der Zielarten (Anfang März bis Ende Oktober) ca. 0-14 Abschaltungen pro Tag pro WEA. Im Jahr 2020 gab es somit im Windpark Osterburg einen Ertragsausfall von ca. 3,4 % des Jahresertrags einer WEA.“

Sachsen

Das sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat eine Karte potenzieller Flächen nach der Photovoltaik-Freiflächenverordnung ins Netz gestellt. Die landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete, in denen Freiflächen-Solaranlagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden können, sind damit für Eigentümer, Planungsbüros und Kommunen online einsehbar. Potenzielle Flächen werden im Geoportal Sachsenatlas flurstückgenau dargestellt. Die Geodaten werden unter anderem in den Formaten WMS (Rasterdaten) und WFS (Vektordaten) zur Einbindung in ein Geoinformationssystem bereitgestellt. Weitere Layer können über den Reiter »Karteninhalt« ausgewählt und eingeblendet werden. Die Sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung ist seit September 2021 in Kraft. Mit ihr wurde die Gebietskulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit möglicher EEG-Förderung ausgeweitet. Sie betrifft benachteiligte, landwirtschaftlich als Acker- oder Grünland genutzte Flächen abzüglich des Nationalparks sowie von Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten. Die Gemeinden können am Ertrag der Freiflächenanlagen auf ihrem Gebiet finanziell beteiligt werden.
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22.02.2022

Arten- und Naturschutz und Windenergie an Land: Übersicht zu Erlassen und Leitfäden der Länder

Die Länder erstellen in Form von Erlassen und Leitfäden landesspezifische Handreichungen zu Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Planung und Genehmigung von Windenergievorhaben. Auf Grundlage eines Beschlusses der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 11. Dezember 2020 sind derzeit alle Länder gehalten, ihre Artenschutzleitfäden zu überprüfen und gegebenfalls bis Herbst 2022 an den von der UMK beschlossenen Signifikanzrahmen anzupassen. Somit laufen derzeit in mehreren Ländern Prozesse zu Leitfaden-Fortschreibungen, in weiteren Ländern sind diese geplant und in wenigen bereits abgeschlossen. Dieser Prozess läuft derzeit unabhängig davon, dass von der aktuellen Bundesregierung eine bundesweite Standardisierung und Vereinheitlichung der artenschutzrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Windenegie beabsichtigt ist. Das KNE hat auf Grundlage einer Abfrage bei allen Ländern die bestehende Übersicht zu den aktuellen Erlassen und Leitfäden zu Natur- und Artenschutz und Windenergie sowie zum Stand der laufenden Fortschreibungsaktivitäten grundlegend aktualisiert. Gegenüber der Vorläuferfassung aus dem Frühjahr 2021 wurden fast 30 Aktualisierungen vorgenommen. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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18.02.2022

Gefährdung junger Rauhautfledermäuse an Windenergieanlagen

KNE-Lesetipp

Kruszynski, C., Bailey, L. D., Bach, L., Bach, P., Fritze, M., Lindecke, O., Teige, T., Voigt, C. C. (2021): High vulnerability of juvenile Nathusius’ pipistrelle bats (Pipistrellus nathusii) at wind turbines. Aufgrund neuer Forschungserkenntnisse zur Mortalität von Rauhautfledermäusen an Windenergieanlagen empfehlen Forscherinnen und Forscher unter anderem, saisonale witterungs- und aktivitätsabhängige Abschaltzeiten zum Fledermausschutz anzuwenden – und das möglichst europaweit. Die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) gilt aufgrund ihres Flugverhaltens im freien Luftraum und aufgrund ihres Zugverhaltens über sehr lange Distanzen als Art mit einem erhöhten Kollisionsrisiko an Windenergieanlagen (WEA). Sowohl in Deutschland als auch europaweit liegt sie auf Platz zwei der am häufigsten unter WEA gefundenen und in der Kollisionsopferdatenbank des LfU Brandenburg registrierten Fledermausarten.

Kerninhalte der Studie

Forscherinnen und Forscher unter Leitung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) untersuchten Daten von etwa 650 Rauhautfledermäusen aus der Küstenregion Nordwestdeutschlands und Ostdeutschlands während der sommerlichen Wanderungszeit. Darunter waren 524 Individuen aus lokalen Beständen, die in Netzen gefangen oder in Fledermauskästen erfasst wurden, und 119 Kollisionsopfer, die aus Funden zurückliegender Jahre stammten und die tiefgefroren beim LfU Brandenburg bzw. bei der Universität Halle-Wittenberg lagerten. Bei allen Tieren wertete das Forschungsteam Daten zu deren Geschlecht, Alter und geografischer Herkunft über die Analyse von Wasserstoffisotopen in Fellproben aus. Dadurch konnten entsprechende Kollisionswahrscheinlichkeiten an Windenergieanlagen ermittelt werden.

Erkenntnisse

Es zeigte sich, dass die lokale beziehungsweise baltisch-russische Herkunft der Tiere keinen Einfluss auf die Kollisionswahrscheinlichkeit hatte. In Gebieten mit niedriger Dichte an WEA – in Wäldern und mit Gewässern – wurden jedoch mehr junge Rauhautfledermäuse als Kollisionsopfer gefunden, als aufgrund ihrer Häufigkeit in den lokalen Beständen zu erwarten gewesen wären. Wälder sind für die Rauhautfledermaus zentrale Gebiete für Paarung und Wochenstuben, Gewässer und Wälder sind wichtige Jagdhabitate. In Gebieten mit hoher Windenergieanlagen-Dichte, zum Beispiel in Küstenregionen, entsprach das Verhältnis an Kollisionsopfern sowohl alters- als auch geschlechtsbezogen dem relativen Vorkommen in der lokalen Lebendpopulation. Aufgrund des höheren Anteils an weiblichen Tieren darin waren mehr Kollisionsopfer weiblichen Geschlechts. Die Forscherinnen und Forscher befürchten insbesondere, dass die überproportionale Häufigkeit junger Rauhautfledermäuse als Kollisionsopfer die natürliche Alterspyramide verändern und sich damit langfristig negativ auf die Populationsentwicklung auswirken könnte. Zudem könne es zu einem verminderten Anpassungsvermögen der Art an die Auswirkungen des Klimawandels kommen. Auch der höhere Anteil an getöteten Weibchen könne möglicherweise populationsrelevante Auswirkungen haben. Vorsorglich empfehlen die Forscherinnen und Forscher, für die Art besonders wertvolle Waldgebiete mit großen Wasserflächen von Windenergievorhaben freizuhalten sowie saisonale Abschaltzeiten in den Nachtstunden bei für Fledermäuse günstiger Witterung.

Einordnung

Entsprechende anlagen- und standortspezifische Abschaltalgorithmen zum Fledermausschutz werden bei aktuellen Windenergievorhaben in Deutschland mittlerweile weitestgehend standardmäßig angewendet. Eine von den Forschenden in einer Pressemitteilung empfohlenen Anwendung derartiger Schutzmaßnahmen auch in anderen Ländern Europas, in denen eine Energiewende mittels Windenergie vorangetrieben wird, erscheint aus Sicht des KNE sinnvoll. Laut den Entwicklern der – im Rahmen mehrerer Forschungsprojekte des Bundesamtes für Naturschutz entwickelten – Software ProBat ist eine Anwendung der Software auch in anderen Ländern Mitteleuropas möglich (vgl. FAQs zu Probat). Bereits seit Version 6 ist die Software in der Lage, die Rauhautfledermaus differenziert zu berücksichtigen. Auch die Freihaltung von Waldflächen mit besonders altem Baumbestand ist ein Beitrag zu einer naturverträglichen Windenergienutzung (vgl. KNE 2021). Die Lektüre des englischsprachigen Artikels ermöglicht einen vertieften Einblick in die herangezogenen Daten, die angewendeten Methoden und die daraus gezogenen Erkenntnisse. Quelle: Kruszynski, C., Bailey, L. D., Bach, L., Bach, P., Fritze, M., Lindecke, O., Teige, T., Voigt, C. C. (2021): High vulnerability of juvenile Nathusius’ pipistrelle bats (Pipistrellus nathusii) at wind turbines. DOI: 10.1002/eap.2513. Ecological Applications. 35 S.
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Solarpark mit roter Blume
11.02.2022

Ergebnisse der Veranstaltung „Artenschutz in Solarparks“

Mit einer intensiven Debatte fand die digitale Veranstaltung am 10. Februar für kommunale Akteure einen sehr positiven Ausklang. Anlass für die Diskussionsrunde war die Vorstellung der neuen KNE-Broschüre „Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren – Hinweise zum Vorgehen für kommunale Akteure“. Die hohe Beteiligung daran macht Hoffnung, dass sich die Kommunen aktiv mit Artenschutz in Solarparks auseinandersetzen wollen und werden. Bei lediglich 30 Prozent der anwesenden Kommunen sind Solarparks derzeit noch kein großes Thema. In den Kommunen der anderen Teilnehmenden der Veranstaltung gibt es dagegen schon Solarparks, beziehungsweise es liegen bereits zahlreiche Anträge vor. Nur etwa 40 Prozent der Befragten gaben an, dass der Bau von Solarparks bei ihnen recht „geräuschlos“ verläuft. Bei den anderen 60 Prozent ist er dagegen eher umstritten. Das lässt darauf schließen, dass der Ausbau von Solarparks ein Thema ist, das vor Ort unter den Nägeln brennt und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich noch bedeutender werden wird. Die Gelegenheit zum Nachfragen und zum Gedankenaustausch wurde daher rege genutzt. Kommunen teilten eigene Erfahrungen und berichteten, wie sie als Gemeinde vorgegangen sind und ganz konkret den Ausbau von Solarparks in naturverträgliche Bahnen lenkten. Es gab viele interessierte Rückfragen beispielsweise zu Kriterien guter Gestaltung (z. B. Zäune, Modulreihenabstand, Entwicklung von Lebensräumen für bestimmte Tierarten), zu Anforderungen an Floating- oder Agri-PV sowie zu Umsetzung und zum Erfolg von Ausgleichsmaßnahmen. Es zeigte sich, dass etwa 80 Prozent der Anwesenden die vorgestellten Maßnahmen als in ihren Kommunen umsetzbar einschätzten. Angespornt durch die große Resonanz wird das KNE auf jeden Fall am Thema bleiben, dazu weiter fachlich arbeiten und auch weiterhin Austauschangebote machen. Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik
  • KNE-Broschüre „Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren“
  • Übersicht "Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen: Übersicht zu Erlassen und Leitfäden der Länder"
  • Projektübersicht Solarenergie und Naturschutz
  • Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl für Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht über die Einschätzung der Eignung verschiedener Flächentypen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht und Hinweise zur Gestaltung“
  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" am 11. Juni 2021
  • KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
  • KNE-Publikation "Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung"
  • KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
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10.02.2022

Zum Flächenbedarf der Windenergie

Was bedeutet „zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie“? Wie viele Anlagen sind darauf realisierbar? Welchen tatsächlichen Raumbedarf haben die Anlagen, und wie verteilen sie sich? Wie viel Fläche wird tatsächlich versiegelt und wie viel kann unverändert weiter genutzt werden? Die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, zwei Prozent der Fläche Deutschlands für die Windenergienutzung planerisch zu „reservieren“ und dies gesetzlich zu verankern, ausgewiesen sind bisher 0,8 Prozent. Mit den avisierten zwei Prozent soll erreicht werden, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von jetzt 40 auf 80 Prozent im Jahr 2030 zu verdoppeln. So steht es auch im Koalitionsvertrag und in der Eröffnungsbilanz Klimaschutz von Wirtschaftsminister Robert Habeck. Dazu müssen Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt mehr als 100 Gigawatt in Betrieb sein, folglich in den kommenden neun Jahren also Anlagen mit rund 70 Gigawatt Gesamtleistung an Land neu errichtet werden. Mitunter bestehen Unklarheiten darüber, welche Faktoren die Platzierung von Windenergieanlagen auf der Fläche und die Ausnutzung dieser beeinflussen, welchen Raumbedarf die einzelne Anlage hat, und ob zwei Prozent der Fläche Deutschlands für die geplanten Ausbauziele der Windenergie ausreichen werden. Dies veranlasst uns zu einer Prüfung auf Grundlage aktueller Zahlen.

Was bedeutet „zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie“? Wie viele Anlagen mit welcher Leistung sind dort realisierbar?

Zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands entsprechen einem Flächenumfang von rund 715.000 Hektar. Im Vergleich mit den deutschen Siedlungs- und Verkehrsflächen, die nach der offiziellen amtlichen Flächenstatistik für das Jahr 2020 14 Prozent bzw. über fünf Millionen Hektar ausmachen, ist dies deutlich weniger. Die zwei Prozent umfassen zunächst auch nur die Flächenkulisse, in der die Windenergieanlagen (WEA) stehen sollen, nicht die durch die WEA tatsächlich in Anspruch genommene Fläche. Wie viele WEA mit welcher Gesamtleistung auf gut 700.000 Hektar realisiert werden können, hängt grundsätzlich davon ab, wie „dicht“ die Anlagen gestellt werden können. Einerseits müssen sie einen gewissen Abstand zueinander einhalten, um Turbulenzen zu minimieren, welche eine erhöhte Materialbeanspruchung und einen höheren Verschleiß von „im Lee“ stehenden Anlagen mit sich bringen würden. Auch hersteller- und anlagentypspezifische Vorgaben zur Standsicherheit sind zu berücksichtigen. Andererseits sind die Abstände auch so zu wählen, dass Verschattungseffekte und gegenseitiger „Windklau“ minimiert werden, die zu geringeren Wirkungsgraden und damit zu Ertragseinbußen führen. Wenngleich es Windparks mit sowohl geringeren als auch größeren Anlagenabständen gibt – in der Praxis gilt die Faustformel vom Fünffachen des Rotordurchmessers zwischen den Türmen in Hauptwindrichtung und dem Dreifachen des Rotordurchmessers in Nebenwindrichtung. Bezogen auf eine durchschnittliche 2021 in Betrieb genommene WEA mit 133 Metern Rotordurchmesser und vier Megawatt Leistung (gemäß Statusbericht Windenergie 2021 der Deutschen Windguard) ließen sich – auf einer Fläche von gut 83 Hektar – bei einer idealisierten Modellanordnung von einer WEA im Zentrum und weiteren vier WEA im rechten Winkel mit den entsprechenden Faustformelabständen zueinander (vgl. FA Wind 2019 S. 4 f.) etwa 20 Megawatt Nennleistung realisieren – pro Anlage wäre dies ein Raumbedarf von rund 16,5 Hektar.[1] Bezogen auf die noch etwa 1,2 Prozent der Landesfläche, also rund 430.000 Hektar, die noch ausgewiesen werden sollen, ließen sich demnach darauf theoretisch zirka 100 Gigawatt Leistung installieren. Das wären 40 Prozent mehr als die 70 Gigawatt, die bis 2030 realisiert werden sollen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die reale Flächenkulisse für die Windenergie nicht aus einer einzigen zusammenhängenden Fläche besteht, sondern aus einer Vielzahl unterschiedlich großer Einzelflächen. Auch ist Landschaft nie idealtypisch, weshalb immer weitere einschränkende Faktoren hinzutreten, die einen Einfluss auf die Anlagenzahl und die real installierbare Leistung haben.

Was beeinflusst die reale Ausnutzung planerisch gesicherter Flächen für die Windenergie?

Je nach Region und vorherrschenden Windgeschwindigkeiten, nach Topografie und von Vegetationsstrukturen abhängiger „Rauigkeit“ der Landschaft kommen unterschiedliche Anlagentypen mit unterschiedlichen Generatorleistungen, Rotordurchmessern und Turmhöhen zum Einsatz. Die technologische Entwicklung geht dabei hin zu größeren Rotoren und höheren Leistungen. Neben dem Rotordurchmesser und den daraus resultierenden Abständen der Anlagen zueinander (s. o.) hat die jeweilige Flächengröße, der genaue Flächenzuschnitt sowie die Lage der Flächen im Raum – und damit zur Hauptwindrichtung – einen Einfluss auf Anzahl und Leistung der in den Flächen zu errichtenden Anlagen. Forscher und Forscherinnen, die im Auftrag des Umweltbundesamtes für die Windenergie die noch freien Zubaupotenziale auf bereits ausgewiesenen Flächen ermittelten, kamen zu dem Ergebnis, dass ein höherer Flächenbedarf pro Megawatt installierbarer Leistung auf überdurchschnittlich große Flächen zurückzuführen ist (Bons et al. 2019, S. 64). Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass auf kleineren Flächenzuschnitten letztlich mehr Leistung pro Fläche installiert werden könnte. Der konkrete Vorhabenstandort muss auch mit Wege- und Leitungsinfrastruktur erschlossen werden. Der damit verbundene „Flächenzugriff“ muss über Verträge mit Flächeneigentümern gewährleistet sein. Auch Abstandsregelungen zur Wohnbebauung (Stichwort: „10-H-Regelung“), Bauhöhenbeschränkungen oder Anforderungen des Immissions- oder Denkmalschutzes können dazu führen, dass ausgewiesene Flächen nur teilweise nutzbar sind. Auf bestimmten Flächen kann die Errichtung von WEA auch aufgrund von Artenschutzkonflikten nicht realisiert werden. Wie die Flächen konkret ausgenutzt werden können, ist also stark einzelfallabhängig und wird durch eine Vielzahl von Variablen beeinflusst, die zum Teil erst auf der Zulassungsebene relevant werden. Das reale Ausbaupotenzial ist somit geringer als oben berechnet. Das deckt sich auch mit Ergebnissen der Forschung (vgl. Bons et al. 2019) und der aktuellen Situation, dass laut Eröffnungsbilanz, statt der für die Windenergie ausgewiesenen 0,8 Prozent der Landesfläche, tatsächlich nur 0,5 Prozent, also zwei Drittel davon, genutzt werden können. Die Ausnutzbarkeit planerisch gesicherter Flächen durch die Windenergie kann sowohl auf Planungs- als auch Zulassungsebene erhöht werden. Beispielsweise durch reduzierte bundeseinheitliche Mindestabstände zur Wohnbebauung und durch reduzierte Abstände zu Einrichtungen der militärischen und zivilen Flugsicherheit. Weitere Potenziale könnten erschlossen werden, wenn die Rotoren stets über die Grenzen der ausgewiesenen Flächen hinausragen dürften und lediglich die Fundamente bzw. Türme innerhalb der Flächen liegen müssten. Auch beim Artenschutz sind Regelungen möglich, die sich positiv auf die Ausnutzbarkeit von planerisch gesicherten Flächen auswirken könnten (vgl. KNE 2021).

Wie viel Fläche wird tatsächlich durch Windenergieanlagen versiegelt?

Die Windenergienutzung auf einer Fläche ist keinesfalls mit einem vollständigen Flächenverbrauch oder gar Flächenverlust gleichzusetzen. Anders als bei der Ausweisung neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen, die nach der Realisierung der Projekte größtenteils versiegelt sind oder bei Tagebauen, die ebenfalls eine langfristige, komplette Flächeninanspruchnahme mit sich bringen, ist die Inanspruchnahme durch Windenergieanlagen anderer Natur. Sichtbar versiegelt ist bei derzeit üblichen Anlagentypen eine Sockelfläche von zirka 100 Quadratmetern als Teil des Fundamentes, auf dem der Turm steht bzw. montiert wird. Der gesamte Fundamentbereich mit dauerhafter Beeinträchtigung der Bodenfunktionen umfasst je nach Anlagentyp und Hersteller 350 bis 600 Quadratmeter. Der Bereich des Fundamentes, der über den Sockel hinausgeht, ist in der Betriebsphase größtenteils wieder mit Oberboden bzw. Schotter überdeckt. Dauerhaft teilversiegelt bleibt die ebenfalls zumeist geschotterte Kranstellfläche für die Errichtung der Anlage und für etwaige Reparaturen. Auf diese entfallen durchschnittlich zirka 0,15 Hektar pro Anlage und auf die Zuwegung durchschnittlich weitere 0,25 Hektar.[2] Wo immer möglich, wird auf bestehende Straßen und Wege zurückgegriffen, die dann nur etwas verbreitert werden müssen. Pro WEA kann demnach von insgesamt weniger als einem halben Hektar an voll- und teilversiegelter Fläche ausgegangen werden. Bezogen auf den oben berechneten Raumbedarf von 16,5 Hektar pro Anlage macht die dauerhafte Flächeninanspruchnahme nur drei Prozent aus. Die übrigen 97 Prozent, einschließlich der nur in der Bauphase benötigten Montage- und Lagerflächen (weitere zirka 0,4 Hektar pro WEA), sind in der Betriebsphase unversiegelt. Legt man die bis 2030 zu realisierende zusätzliche Windenergieleistung von 70 Gigawatt zugrunde und die aktuelle durchschnittliche Anlagenleistung, so ergeben sich 17.500 neue WEA mit einer (teil-)versiegelten Fläche von rund 8.000 Hektar.[3] Bezogen auf die zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels fehlenden 1,2 Prozent der deutschen Landesfläche (knapp 430.000 Hektar) wären dies sogar nur zwei Prozent an (teil-)versiegelter Fläche – demnach stünden 98 Prozent der für die Errichtung von WEA nötigen Flächenkulisse weiterhin ohne Einschränkungen für die größtenteils land- und forstwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung.

Fazit

Von den zwei Prozent der Landesfläche, die der Windenergie zur Verfügung stehen sollen, werden wiederum nur zwei Prozent real mit Anlagen überstellt. Das ist im Hinblick auf andere Nutzungen vergleichsweise wenig, und angesichts des großen Nutzens für den Klimaschutz gut vertretbar. Nur ein sehr geringer Teil der bereitgestellten Flächen wird tatsächlich versiegelt. [1] Die Flächenform entspricht bei dieser Flächenberechnung einer Ellipse, wobei die Türme der außenstehenden Anlagen innerhalb der Fläche liegen, die Rotorblätter außen jedoch über die Fläche hinausragen. [2] Die Fachagentur Windenergie an Land ermittelte derartige Größenordnungen für WEA-Vorhaben auf Forststandorten und kam auf eine Fläche von durchschnittlich 0,46 Hektar an dauerhaft in Anspruch genommener (Wald-)Fläche (FA Wind 2021, S. 15 f.). Aktuellen Vorhabeninformationen von Projektierern zufolge sind die Größen für Fundament- und Kranstellflächen auf Offenlandstandorten analog, selbst bei mittlerweile größeren Anlagen. Die Flächeninanspruchnahme für die Zuwegung hängt auch hier vom Vorhandensein bestehender Straßen und Wege ab, von der Landschaftsstruktur, der Schlaggröße und der Flächenverfügbarkeit – es gibt aber bislang aber keine statistisch ermittelten Durchschnittswerte. Es ist zu vermuten, dass die Werte nicht wesentlich von den Vorhaben auf Forststandorten abweichen. [3] Jährlich wären dies rund 890 Hektar. Zum Vergleich: Aktuell werden nach Angaben des Umweltbundesamtes jährlich (Stand 2020) noch über 500 Hektar an Flächen allein durch den Braunkohletagebau abgebaggert und damit für immer zerstört. Über das KNE Das 2016 gegründete Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) ist eine von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Einrichtung. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende vor Ort. Das KNE bietet Beratung und umfangreiche Fachinformationen an, es organisiert Dialog und Austausch, und vermittelt, wenn es beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu Konflikten kommt, speziell ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren. Das KNE bei Linkedin X: @KNE_tweet Der KNE-YouTube-Kanal Der KNE-Podcast
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Photovoltaik und Landwirtschaft, Foto: ©jeson - stock.adobe.com
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10.02.2022

Bundesregierung fördert Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik

Ausbau soll an Naturschutzkriterien gekoppelt werden. Eckpunktepapier von BMWK, BMUV und BMEL verweist bei Auswahl der Naturschutzkriterien auf Veröffentlichungen des KNE. Ein deutlicher Ausbau der Photovoltaik ist auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität unerlässlich. Im gemeinsamen Eckpunktepapier von Bundeswirtschafts-, Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium setzen die Ministerien dabei auf eine Koppelung des PV-Ausbaus an Naturschutzkriterien. Dabei wird auf Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) verwiesen. „Wir begrüßen das Eckpunktepapier und das damit verbundene Bekenntnis zum naturverträglichen Ausbau der Photovoltaik in der Freifläche ausdrücklich“, sagt Dr. Torsten Raynal-Ehrke, Direktor des KNE. „Es ist eine historische Chance, bei der Erschließung neuer Flächenkategorien für den Erneuerbare-Energien-Ausbau von Beginn an auch den Natur- und Artenschutz mitzudenken und zu fördern, denn nur so können wir Klima- und Biodiversitätskrise gleichermaßen bekämpfen.“ Dass das Eckpunktepapier auf Veröffentlichungen des KNE Bezug nehme, sei für das KNE-Team  Ansporn, mit seiner wissenschaftlichen Arbeit und seiner Beratungstätigkeit in der Energiewende  weiterhin wirksam zur Sicherung der unverzichtbaren Ansprüche des Artenschutzes beizutragen. Das KNE hat 2021 „Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen“ zusammengestellt, die allen Akteuren eine gute Hilfestellung beim Ausbau geben. Große Bedeutung kommt auch der Standortwahl von Solar-Freiflächenanlagen zu. Das KNE hat dazu die Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl von Solar-Freiflächenanlagen“ erstellt. Darüber hinaus haben Kommunen viele Möglichkeiten zur Vereinbarung mit den Projektierern, um die vorher oft intensiv genutzten oder versiegelten Flächen ökologisch erheblich aufzuwerten. Einen Überblick hierzu gibt die neue KNE-Broschüre „Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren“. Alle aktuellen Ausarbeitungen des KNE finden Sie auch auf unserer Startseite. Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik
  • Übersicht "Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen: Übersicht zu Erlassen und Leitfäden der Länder"
  • Projektübersicht Solarenergie und Naturschutz
  • Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" am 11. Juni 2021
  • KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
  • KNE-Publikation "Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung"
  • KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
Mit Beratungsanliegen können Sie sich jederzeit wenden an: anliegen@naturschutz-energiewende.de, für weitere Rückfragen
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02.02.2022

Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen: Übersicht zu Erlassen und Leitfäden der Länder

Die Länder erstellen in Form von Erlassen, Leitfäden, Verwaltungsvorschriften und weiteren Informationen landesspezifische Handreichungen zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen bzw. Vorgaben zum Umgang mit naturschutzrechtlichen Anforderungen bei der Planung und Genehmigung von Solarenergie-Freiflächenanlagen. Um neue Erkenntnisse aus der Forschung, Praxis und Rechtsprechung berücksichtigen zu können, ist es sinnvoll, die Handreichungen in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und fortzuschreiben. Die tabellarische Übersicht stellt den Stand der vorliegenden Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen dar und enthält Angaben zu bekannten laufenden und geplanten Aktualisierungen. Über angegebene Links können Sie schnell auf die jeweiligen Dokumente zugreifen. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen. Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik
  • KNE-Broschüre „Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren“
  • Projektübersicht Solarenergie und Naturschutz
  • Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl für Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht über die Einschätzung der Eignung verschiedener Flächentypen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht und Hinweise zur Gestaltung“
  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" am 11. Juni 2021
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Illustration Lupe auf gruenem Grund.
27.01.2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 01/22

Aktuelles aus Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Prognos AG

Die Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft e. V. hat von der Prognos AG das „10. Monitoring der Energiewende“ erstellen lassen, das im Januar 2022 veröffentlicht wurde. Die Studie zieht eine Zwischenbilanz zum Stand der Energiewende in Deutschland und Bayern auf der Datenbasis des Jahres 2020. Fazit: „Anspruch und Wirklichkeit fallen bei der Energiewende deutlich auseinander.“ Das Monitoring erfolgt anhand der Bewertung (Ampelschema) ausgewählter Indikatoren: Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, Effizienz und erneuerbare Energien sowie Umweltverträglichkeit. Die Versorgungssicherheit in Bayern sei „noch gewährleistet“, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit seien „unzureichend“. Die Klimaziele seien durch die Bayerische Staatsregierung zwar im November 2021 erhöht worden, allerdings habe es schon bei den alten Zielen eine deutliche Zielverfehlung gegeben. Der Verkehr ist der einzige Sektor, dessen CO2-Emissionen seit 1990 nicht signifikant gesunken sind; 98 Prozent der Emissionen waren auf den Straßenverkehr zurückzuführen. Der Bereich Gewerbe/Handel/Dienstleistungen verzeichnet sogar seit 2012 eine deutliche Zunahme der Emissionen. Wichtige Indikatoren der Energiewende verbleiben damit in Deutschland und in Bayern im kritischen und negativen Bereich.

Sachsen

Aus der Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 16. Dezember 2021 auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz (CDU) auf Drucksache 7/8175 geht hervor, dass in den vergangenen zehn Jahren im Freistaat Sachsen 92 genehmigungsbedürftige Windenergieanlagen (ab einer Gesamthöhe von 50 Metern) neu errichtet und 40 zurückgebaut wurden (Aufschlüsselung nach Landkreisen). Zehn wurden genehmigt, aber nicht errichtet. 24 Genehmigungen wurden beklagt (Übersicht der beklagten Genehmigungen mit Angabe des Rechtsgebiets und dem aktuellen Stand), sechs Mal auch aus Artenschutzgründen. Aktuell lägen 12 Anträge auf Genehmigung der Errichtung von Windenergieanlagen vor sowie fünf Anträge auf sogenanntes Repowering.

Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung möchte in den nächsten Jahren die Agri-Photovoltaik als flächeneffiziente Landnutzungsform fest etablieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die beiden zuständigen Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz bis 2024 fünf Pilotanlagen zur Agri-PV in Baden-Württemberg mit rund 2,5 Millionen Euro fördern. Das teilten Umweltministerin Thekla Walker und Landwirtschaftsminister Peter Hauk gemeinsam mit: „Die neue Technologie bietet tolle Möglichkeiten, weil sich mit ihr gleichzeitig Sonne und Obst ernten lassen.“ Mit dem Bau und der Analyse der Pilotanlagen sollen Potenziale und Schwierigkeiten der Agri-PV identifiziert und die Entwicklung der innovativen Technologie landesweit vorangetrieben werden. Die fünf Demonstrationsanlagen mit einem Schwerpunkt auf Kernobst- und Beerenbau sollen eine geplante Gesamtleistung von mindestens 1.650 Kilowatt peak (kWp) erreichen und in Ravensburg, Weinsberg, Karlsruhe, Kressbronn und Nußbach errichtet werden. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE wird das Projekt leiten und zusammen mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl realisieren (PM 01/2022).

Bayern

In der Gemeinde Fuchstal (Landkreis Landsberg) erprobt ein Forschungsprojekt ab Frühjahr 2022 an einem Waldstandort ein kamerabasiertes Abschaltsystem zum Vogelschutz. Das Forschungsvorhaben soll zeigen, welche Kriterien kamerabasierte Kollisionsvermeidungssysteme erfüllen müssen, damit sie in Genehmigungsverfahren als technische Vermeidungsmaßnahmen an konfliktreichen Standorten Anerkennung finden können. Die Ergebnisse können sich (positiv) auf die Genehmigungspraxis in Bayern auswirken. Im südlichen Waldgebiet der Gemeinde Fuchstal wird zunächst eine Untersuchung mit zwei Kamerasystemen zu Beginn der Brutsaison 2022 starten. Bis zum Bau der drei Windenergieanlagen und deren tatsächlichen Inbetriebnahme im Herbst 2023 simuliert eine virtuelle Anlage die vogelbedingte Abschaltung der Rotoren. Mit ersten Forschungsergebnissen aus dieser Projektphase wird ab Ende 2022 gerechnet. Nach der Errichtung der Windenergieanlagen wird das Kamerasystem dann im Realbetrieb bis ins Jahr 2026 getestet. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende arbeitet in der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) mit (PM 12/2021).
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Photovoltaikanlagen auf der Freifläche, Foto: Natalie Arnold
Foto: Natalie Arnold
26.01.2022

Mit Solarparks einen Beitrag zum Artenschutz leisten

Neue KNE-Broschüre „Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren“ für kommunale Akteure

Mit einer beschleunigten Energiewende wird der Bau von Solarparks im ländlichen Raum weiter zunehmen. Werden die Solarparks naturverträglich gestaltet, leisten sie einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz und sichern der Kommune eine klimaneutrale und zukunftssichere Energieversorgung. „Mit den neuen Ausbauzielen der neuen Bundesregierung für Photovoltaik mit 200 Gigawatt bis zum Jahr 2030 geht eine Verdreifachung der installierten Leistung gegenüber 2020 einher. Das bedeutet, dass es einen enormen Zubau an Photovoltaikanlagen, insbesondere im ländlichen Raum geben wird – eine große Herausforderung für viele Kommunen. Aber auch eine Chance. Denn die Kommunen verfügen über viele Möglichkeiten, eine naturverträgliche Gestaltung von Solarparks zu fördern. In unserer neuen Broschüre geben wir praktische Hinweise, wie sie bereits bei der Planung und Genehmigung darauf hinwirken können, dass mit dem Bau der Anlage auch ein Beitrag zur biologischen Vielfalt geleistet wird,“ betont KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke. Die Broschüre zeigt zunächst die Artenschutz-Potenziale von Solarparks auf. Mit einem guten naturschutzfachlichen Entwicklungskonzept können die zuvor häufig intensiv genutzten oder versiegelten Flächen ökologisch erheblich aufgewertet werden. Hinweise zur Standortwahl sollen dabei helfen, möglichst konfliktarme Flächen zu finden und geeignete Standorte zu identifizieren. Wie und mit welchen Instrumenten bereits im Bebauungsplanverfahren der Naturschutz mitgedacht werden kann, darüber gibt ein weiteres Kapitel Auskunft. Die Broschüre gibt außerdem Hinweise, was die Kommunen, über die obligatorischen Ausgleichsmaßnahmen hinaus, tun bzw. mit dem Projektierer vereinbaren können, damit sich die Situation von Flora und Fauna in und um einen Solarpark deutlich verbessert und wertvolle, störungsarme Lebensräume entstehen. In einer digitalen Begleitveranstaltung für kommunale Akteure informieren wir am 10. Februar 2022 über Anliegen und Inhalt der Broschüre und bieten die Gelegenheit zum Nachfragen und Gedankenaustausch. Programm und Anmeldung. Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik
  • Projektübersicht Solarenergie und Naturschutz
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26.01.2022

Mit Solarparks einen Beitrag zum Artenschutz leisten

Mit einer beschleunigten Energiewende wird der Bau von Solarparks im ländlichen Raum weiter zunehmen. Werden die Solarparks naturverträglich gestaltet, leisten sie einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz und sichern der Kommune eine klimaneutrale und zukunftssichere Energieversorgung. „Mit den neuen Ausbauzielen der neuen Bundesregierung für Photovoltaik mit 200 Gigawatt bis zum Jahr 2030 geht eine Verdreifachung der installierten Leistung gegenüber 2020 einher. Das bedeutet, dass es einen enormen Zubau an Photovoltaikanlagen, insbesondere im ländlichen Raum geben wird – eine große Herausforderung für viele Kommunen. Aber auch eine Chance. Denn die Kommunen verfügen über viele Möglichkeiten, eine naturverträgliche Gestaltung von Solarparks zu fördern. In unserer neuen Broschüre geben wir praktische Hinweise, wie sie bereits bei der Planung und Genehmigung darauf hinwirken können, dass mit dem Bau der Anlage auch ein Beitrag zur biologischen Vielfalt geleistet wird,“ betont KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke. Die Broschüre zeigt zunächst die Artenschutz-Potenziale von Solarparks auf. Mit einem guten naturschutzfachlichen Entwicklungskonzept können die zuvor häufig intensiv genutzten oder versiegelten Flächen ökologisch erheblich aufgewertet werden. Hinweise zur Standortwahl sollen dabei helfen, möglichst konfliktarme Flächen zu finden und geeignete Standorte zu identifizieren. Wie und mit welchen Instrumenten bereits im Bebauungsplanverfahren der Naturschutz mitgedacht werden kann, darüber gibt ein weiteres Kapitel Auskunft. Die Broschüre gibt außerdem Hinweise, was die Kommunen, über die obligatorischen Ausgleichsmaßnahmen hinaus, tun bzw. mit dem Projektierer vereinbaren können, damit sich die Situation von Flora und Fauna in und um einen Solarpark deutlich verbessert und wertvolle, störungsarme Lebensräume entstehen. In einer digitalen Begleitveranstaltung für kommunale Akteure informieren wir am 10. Februar 2022 über Anliegen und Inhalt der Broschüre und bieten die Gelegenheit zum Nachfragen und Gedankenaustausch. Programm und Anmeldung.
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Landwirtschaft und Photovoltaik, Foto: © Jeson – adobe.stock.com
Foto: © Jeson – adobe.stock.com
24.01.2022

Photovoltaik und Landwirtschaft – Chance und Herausforderung für Kommunen

Im Rahmen des digitalen Workshops „Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen - kommunale Handlungsoptionen“ des kommunalpolitischen forums Land Brandenburg e. V. tauschten sich rund 100 Teilnehmende aus Politik, Verwaltung und Landwirtschaft zu den künftigen Herausforderungen im Bereich des Ausbaus der Freiflächen-Photovoltaik aus. Natalie Arnold, Referentin für naturverträgliche Solarenergie im KNE, informierte in diesem Rahmen über die Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl und Gestaltung sowie über Handlungsoptionen und Steuerungsinstrumente der Kommunen. Grundsätzlich sprach sie sich dafür aus, dass die Gemeinden sich aktiv Gedanken über die Standortwahl machen und nicht auf Anfragen von Landeigentümern und Projektierern warten sollten. Auch auf die Quantität und Qualität der Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich des Eingriff in Natur und Landschaft könnten die Kommunen gut Einfluss nehmen. Schließlich betonte Arnold noch die Chancen und die vielfältigen Möglichkeiten der Kommunen bei einer naturverträglichen Gestaltung etwas für den Artenschutz und – bei entsprechender Planung – den Landschaftsschutz vor Ort zu tun. Die Teilnehmenden diskutierten insgesamt die unterschiedlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung der Situation in Brandenburg. Insbesondere potenzielle Konflikte mit der Landwirtschaft standen dabei im Fokus.

Hintergrund

Nach den Plänen der Koalition sollen bis zum Jahr 2030 rund 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien kommen. Das bedeutet, dass es einen Ausbauboom auch an Photovoltaikanlagen, insbesondere im ländlichen Raum auf den Freiflächen geben wird. Seit 2015 dürfen Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht nur beispielsweise auf Konversionsflächen, Randstreifen von Autobahnen gebaut werden, sondern auch auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten. In Brandenburg gelten rund 80 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen seit 2018 als benachteiligt. Dies hat einen Ansturm von Investoren auf diese Flächen ausgelöst. Für die Kommunen, die hier die Planungshoheit haben, ist es eine große Herausforderung. Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik
  • Projektübersicht Solarenergie und Naturschutz
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  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" am 11. Juni 2021
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Rotmilan im Flug
21.01.2022

Das KNE beim dritten Leipziger Windrechtsforum

Das 3. Leipziger Windrechtsforum fällt in eine Zeit des klimapolitischen Aufbruchs. Angestoßen durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz im März 2021 und vorangetrieben durch die Pläne der neuen Bundesregierung, sind in diesem Jahr bedeutende Impulse für die Energiewende zu erwarten. Gleichzeitig muss der forcierte Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglich gestaltet werden. Ein von den Bundesländern in den Planungs- und Genehmigungsverfahren zunehmend eingesetztes Instrument zur Auslegung des Artenschutzrechts stellen Dichtezentren für windenergiesensible und reviertreue Arten dar. Bereits im vergangenen Jahr hat das KNE rechtliche wie fachliche Forschungsergebnisse zu Dichtezentren sowie eine rechtliche Einordnung eines Ansatzes für mehr Artenschutz erarbeitet. Im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung befasste sich Bernd Wittenbrink, Rechtsreferent im KNE, in einem Vortrag mit der Frage, ob sich Dichtezentren rechtlich wie fachlich dazu eignen, sowohl den Artenschutz zu fördern als auch mehr Windenergie zuzulassen. So stellen Dichtezentren Gebiete dar, in denen Populationen windenergiesensibler und reviertreuer Vogelarten eine hohe Siedlungsdichte aufweisen. Zur Bestandssicherung dieser Vogelarten sollen die Dichtezentren von Windenergieanlagen möglichst freigehalten werden. Im Gegenzug besteht teilweise die Aussicht, dass sich die Windenergieanlagen außerhalb der Dichtezentren im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen sowie in ausgewiesenen Konzentrationszonen leichter durchsetzen können. Wittenbrink zufolge dienen Dichtezentren in erster Linie dem bestandserhaltenden Artenschutz, jedoch könne auch der Ausbau der Windenergie profitieren. Dafür seien die Regelungen für Dichtezentren in ihrer fachlichen Belastbarkeit und Rechtssicherheit weiterzuentwickeln. KNE-Publikationen zum Thema
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Windenergieanlagen im Sonnenuntergang
17.01.2022

Das KNE im Press Briefing des Science Media Center

Dr. Elke Bruns zu Artenschutz und Windenergie

Die Bundesregierung will zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands für Windenergie ausweisen, doch aus verschiedenen Gründen geht der Ausbau nur schleppend voran. Aus aktuellem Anlass hat sich das Science Media Center Germany (SMC) daher mit der Frage „Was bedeutet der Windkraftausbau für den Artenschutz?“ befasst und dazu mit Expertinnen und Experten diskutiert – eingeladen war auch Dr. Elke Bruns, Leiterin der KNE-Fachinformation. Sie betonte in Ihrem Statement: "Die Vermeidung von Kollisionsrisiken durch räumliche Steuerung, sorgfältige Standortwahl und Schutzmaßnahmen vor Ort müssen auch im Rahmen des verstärkten Windenergieausbaus einen hohen Stellenwert haben, wenn das Schutzniveau nicht abgesenkt werden soll." Weitere Teilnehmende der Expertinnen- und Expertenrunde Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese (Direktorin Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum, Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung), Thorsten Müller (Wissenschaftlicher Leiter, Stiftung Umweltenergierecht) und Dr. Christian Voigt (Abteilungsleiter Evolutionäre Ökologie, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung).
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Windenergieanlagen vor blauem Himmel
Foto: Anke Ortmann
13.01.2022

KNE-Interview im klimareporter° zu Artenschutz und Windenergieausbau

In einem zweiteiligen Interview widmen sich Dr. Silke Christiansen, Leiterin der Rechtsabteilung, und Holger Ohlenburg, Referent naturverträgliche Windenergie, im klimareporter° dem Thema Artenschutz und Windenergieausbau. Die neue Bundesregierung hält an dem Ziel fest, den Flächenanteil für die Windenergie zwei Prozent zu erhöhen. Der Artenschutz gilt vielen dabei als das Haupthindernis. Im Interview mit Jörge Staude erläutern Christiansen und Ohlenburg, dass das Spektrum an bestehenden Restriktionen und Hindernissen breit sei. Der Artenschutz sei dabei ein Restriktionsfaktor, auch wenn er nicht das Haupthindernis für den Windenergieausbau ist. An Lösungen müsse parallel auf verschiedenen Ebenen gearbeitet werden - auf der Ebene der Flächenbereitstellung, und auch bei der artenschutzrechtlichen Prüfung in der Genehmigung. Das KNE begrüßt in dem Zusammenhang die geplante Auflegung eines nationalen Artenhilfsprogramms für besonders von den erneuerbaren Energien betroffenen Arten. Fragen der Umsetzung und Einbindung in das Zulassungsverfahren seien dabei dringend zu klären. Lesen Sie hier das ausführliche Interview! Mehr zum Thema Artenschutz im Koalitionsvertrag Foto: Anke Ortmann
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16.12.2021

Artenschutz im Koalitionsvertrag

  • Koalitionsvertrag eröffnet verschiedene Regelungsoptionen für das Verhältnis von artenschutzrechtlicher Verbotsnorm und Ausnahme
  • KNE spricht sich für abstandsbasierte Regelvermutungen aus
  • Auf Vorarbeiten der Umweltministerkonferenz kann aufgebaut werden
  • Europarechtliche Absicherung einer möglichen Populationsbetrachtung erforderlich, Schutzniveau der Arten darf aber nicht sinken
Mit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, artenschutzrechtliche Regelungen für die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen neu auszugestalten, sollen insbesondere Artenschutz-Konflikte, die durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an Land zu erwarten sind, gelöst werden. Dabei setzt man insbesondere auf „eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz“ und „mehr Standardisierung und Rechtssicherheit“. Ein nationales Artenhilfsprogramm, dessen Finanzierung auch die Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien sicherstellen, soll garantieren, dass das Artenschutzniveau nicht sinkt, sondern im Gegenteil der Schutz derjenigen Arten, bei denen es Konflikte gibt, verbessert wird. In seiner Analyse dieser Vereinbarungen der Koalitionsparteien erläutert das KNE die sich daraus ergebenden Regelungsoptionen und deren Chancen und Risiken sowie die erforderlichen nächsten Arbeitsschritte. „Es wird deutlich, dass durchaus verschiedene Wege eingeschlagen werden können, und daher bestimmte Arbeiten noch geleistet werden müssen, um die erwünschte größere Rechtssicherheit – auch und gerade im Detail – für die komplexen Artenschutzprüfungen zu schaffen“, betont KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke. Das KNE spricht sich dafür aus, zunächst auf eine abstandsbasierte Regelvermutung zu setzen. Vorteil für den Artenschutz ist es dabei, dass etablierte Parameter wie Arten, individuenbezogene Abstände und Schutzmaßnahmen bestehen bleiben, der Prüfprozess sich aber beschleunigt und mehr Rechtssicherheit erhält. Bei der Ausarbeitung der neuen Regelung könnte und sollte auf den Ergebnissen des laufenden Arbeitsprozesses der Umweltministerkonferenz (UMK) aufgebaut werden. Eine „stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz“, wie es der Koalitionsvertrag verspricht, muss zivilgesellschaftlich vorbereitet und auf der EU-Ebene rechtlich abgesichert werden. Dabei sollte weiter auf die bewährte Zusammenarbeit der Akteure der Energiewende gesetzt werden. „Das KNE bietet an, hier seine in langjähriger Praxis erworbene Dialoggestaltungs-Kompetenz aktiv einzubringen“, so Raynal-Ehrke. „Eines darf jedoch nicht vergessen werden: Ein Plus an biologischer Vielfalt kann nicht nur Ergebnis der Anstrengungen der Erneuerbaren-Energien-Branche sein. Landnutzungs­bereiche wie die Landwirtschaft oder der Straßen- und Schienenbau müssen ebenfalls ihren Beitrag leisten.“
  • Das Wichtigste in Kürze und Download der Publikation.
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Blume mit Wiese
16.12.2021

Artenschutz im Koalitionsvertrag – KNE analysiert die Vereinbarungen in Hinblick auf die Windenergie an Land

  • Koalitionsvertrag eröffnet verschiedene Regelungsoptionen für das Verhältnis von artenschutzrechtlicher Verbotsnorm und Ausnahme
  • KNE spricht sich für abstandsbasierte Regelvermutungen aus
  • Auf Vorarbeiten der Umweltministerkonferenz kann aufgebaut werden
  • Europarechtliche Absicherung einer möglichen Populationsbetrachtung erforderlich, Schutzniveau der Arten darf aber nicht sinken
Mit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, artenschutzrechtliche Regelungen für die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen neu auszugestalten, sollen insbesondere Artenschutz-Konflikte, die durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an Land zu erwarten sind, gelöst werden. Dabei setzt man insbesondere auf „eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz“ und „mehr Standardisierung und Rechtssicherheit“. Ein nationales Artenhilfsprogramm, dessen Finanzierung auch die Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien sicherstellen, soll garantieren, dass das Artenschutzniveau nicht sinkt, sondern im Gegenteil der Schutz derjenigen Arten, bei denen es Konflikte gibt, verbessert wird. In seiner Analyse dieser Vereinbarungen der Koalitionsparteien erläutert das KNE die sich daraus ergebenden Regelungsoptionen und deren Chancen und Risiken sowie die erforderlichen nächsten Arbeitsschritte. „Es wird deutlich, dass durchaus verschiedene Wege eingeschlagen werden können, und daher bestimmte Arbeiten noch geleistet werden müssen, um die erwünschte größere Rechtssicherheit – auch und gerade im Detail – für die komplexen Artenschutzprüfungen zu schaffen“, betont KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke. Das KNE spricht sich dafür aus, zunächst auf eine abstandsbasierte Regelvermutung zu setzen. Vorteil für den Artenschutz ist es dabei, dass etablierte Parameter wie Arten, individuenbezogene Abstände und Schutzmaßnahmen bestehen bleiben, der Prüfprozess sich aber beschleunigt und mehr Rechtssicherheit erhält. Bei der Ausarbeitung der neuen Regelung könnte und sollte auf den Ergebnissen des laufenden Arbeitsprozesses der Umweltministerkonferenz (UMK) aufgebaut werden. Eine „stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz“, wie es der Koalitionsvertrag verspricht, muss zivilgesellschaftlich vorbereitet und auf der EU-Ebene rechtlich abgesichert werden. Dabei sollte weiter auf die bewährte Zusammenarbeit der Akteure der Energiewende gesetzt werden. „Das KNE bietet an, hier seine in langjähriger Praxis erworbene Dialoggestaltungs-Kompetenz aktiv einzubringen“, so Raynal-Ehrke. „Eines darf jedoch nicht vergessen werden: Ein Plus an biologischer Vielfalt kann nicht nur Ergebnis der Anstrengungen der Erneuerbaren-Energien-Branche sein. Landnutzungs­bereiche wie die Landwirtschaft oder der Straßen- und Schienenbau müssen ebenfalls ihren Beitrag leisten.“
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Illustration Lupe auf gruenem Grund.
16.12.2021

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 11/21

Aktuelles aus Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem BfN

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Brandenburg

Die brandenburgische Landesregierung (SPD, CDU, GRÜNE) hat auf Drucksache 7/4559 einen Gesetzentwurf zum „Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg – Brandenburgisches Windenergieanlagenabstandsgesetz – BbgWEAAbG)“ in den Landtag eingebracht. Rechtsgrundlage ist der § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches: Die Länder können durch Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie bestimmte Mindestabstände zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken einhalten. Hiervon macht die Landesregierung Gebrauch. Es soll ein Mindestabstand von 1.000 Metern eingehalten werden, wobei sich der Abstand bemisst von der Mitte des Mastfußes bis zur nächstgelegenen Gebäudekante der Hauptanlage eines zulässigerweise errichteten Wohngebäudes in Gebieten mit Bebauungsplänen oder innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Die Regelung gilt nicht, wenn am selben Standort eine andere Anlage mit gleicher oder geringfügig höherer oder niedrigerer Höhe errichtet werden soll.

Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz hat mit den Energie- und Naturschutzverbänden des Landes eine gemeinsame Absichtserklärung vorgelegt. Die Unterzeichnenden stellen ihr gemeinsames Interesse an einem schnellen Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz zur Erreichung der Klimaschutzziele unter gleichzeitiger Wahrung des Artenschutzes heraus. Darüber hinaus soll der Artenschutz gestärkt werden. In einem moderierten Dialogprozess auf Augenhöhe sollen – innerhalb eines Jahres – Vorschläge für eine Konsolidierung und Aktualisierung der rheinland-pfälzischen Regelungen zum Artenschutz beim Ausbau der Windenergie an Land abgestimmt werden. Neben konkreten Vorschlägen zur besseren Berücksichtigung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren geht es auch um eine verbesserte räumliche Gliederung zwischen Windenergie und gezieltem Artenschutz. Ziel ist eine optimierte Planungsgrundlage zu schaffen bei einer weiterhin hohen Akzeptanz für den Windenergieausbau. Der naturverträgliche Ausbau der Windenergienutzung soll konfliktfreier gestaltet und beschleunigt werden.

Thüringen

Das Verwaltungsgericht (VG) Gera hat in einem rund 80 Seiten langen Urteil (5 K 978/20 Ge) den Regionalplan Ostthüringen geprüft und festgestellt, dass dieser fehlerhaft sei und keine Anwendung finden könne: Der Regionalplan hätte mehr Raum für Windenergieanlagen lassen müssen. Zum Teil seien schon die Tabuzonen falsch festgelegt worden, weil sie Gebiete für die Windenergie ausschließen, für die das keineswegs gesetzlich geboten, naturwissenschaftlich zwingend oder zumindest hinreichend naheliegend ist. Zudem habe das Land generell die Interessen an einer substanziellen Windenergienutzung nicht ausreichend gewürdigt. Bemerkenswerterweise nahm das VG im Abwägungsvorgang direkt auf das Klimaschutzgesetz und den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 Bezug: „Das relative Gewicht des Klimaschutzgebots nimmt in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel ... weiter zu“. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte es zuletzt (Beschluss vom 12. Mai 2021 – 12 MS 47/12, dort im Kontext einer nachträglichen Abschaltanordnung) noch abgelehnt, dass behördliche und gerichtliche Entscheidungen sich an den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Schutzpflichten im Hinblick auf den Klimawandel ausrichten müssten.

Bundesamt für Naturschutz

Das BfN hat in seiner Skriptenreihe (BfN-Skripten Nr. 614) eine „Konkretisierung von Ansatzpunkten einer naturverträglichen Ausgestaltung der Energiewende, mit Blick auf strategische Stellschrauben“ veröffentlicht. Die seit Langem erwartete Ausarbeitung konkretisiert das Szenarien-Set, das 2018 in BfN-Skript 501 „Naturverträgliche Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien 2050“ vorgelegt wurde. Auf rund 200 Seiten werden räumliche Leitplanken zur Bereitstellung erneuerbarer Energien, Abgleiche der Stromerzeugungspotenziale mit projizierten Energiebedarfen und Konsequenzen für Netze, Speicher, Kosten und Transformationspfade sowie die Spielräume für die Technologieentwicklung und für Energieeinsparungen aufgezeigt. Schließlich werden auch Handlungsempfehlungen abgeleitet. Die Ergebnisse zeigen, dass mit den getroffenen Annahmen für Potenzialflächen und Technologien der gesamte Strombedarf im Jahr 2050 naturverträglich gedeckt werden könnte, obwohl Flächen nur begrenzt zur Verfügung stehen. Dafür müssten allerdings sehr leistungsstarke Windenergieanlagen auf den besten Standorten und Photovoltaikmodule auf allen nutzbaren Dachflächen installiert werden.
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Illustration Gluehbirne auf gelbem Grund
13.12.2021

UBA-Story „Energiewende vor Ort“

KNE-Lesetipp

Umweltbundesamt (2021) : „Die Energiewende vor Ort“ Sie sehen in Ihrer Gemeinde Konflikte bei Ausbau der Windenergie auf sich zu rollen oder stecken vielleicht schon mittendrin? Sie haben wenig Zeit und wollen gern wissen, welchen Handlungsspielraum es vor Ort eigentlich gibt und wie Konflikten vorgebeugt und mit ihnen umgegangen werden kann? Dann lohnt es sich, einen Blick auf die vom Umweltbundesamt (UBA) neu erstellte, virtuelle UBA-Story „Die Energiewende vor Ort“ zu werfen. Es erwartet Sie dort ein kommunikativ modern aufbereitetes Informationsangebot zum Umgang mit Energiewende-Konflikten vor Ort. Man muss nicht durch die Internetseite „klicken“, sondern einfach immer weiter runterscrollen – ein sogenanntes  Scrollytelling. Man wischt auf dem Handy – oder scollt mit der Maus – einfach immer weiter und eine leicht verständliche, bebilderte und in einprägsamen Sätzen erzählte Geschichte entfaltet sich: über Konflikte um die Windenergie und darüber, wie sich akzeptable Lösungen für Kommunen finden lassen. Das Tool ist im Rahmen des UBA-Vorhabens „Operationalisierung des Klimaschutzes im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien – Strategien für akzeptable Lösungen vor Ort“ (s. u.) entstanden, in dem beispielshaft für die Windenergie an Land Konfliktfaktoren erfasst und systematisiert wurden. Fachleute und Praktikerinnen und Praktiker wurde einbezogen, ein prozesshaftes Handlungsmodell entwickelt und das Ganze schließlich in ein digitales Scrollytelling-Format umgesetzt. Das Ziel? Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen sollen vor Ort in die Lage versetzt werden, auch in Konfliktsituationen handlungsfähig zu bleiben, so das UBA. Das Scrollen durch die Geschichte ersetzt sicherlich nicht das aufmerksame und gemeinsame Gespräch vor Ort. Es präsentiert auch nicht DIE Lösung für Konflikte um den Ausbau der Windenergie und entwickelt keine fachliche Tiefe in der Sache. Aber das Angebot gibt leicht verständliche Impulse, was beachtet werden sollte, welche Handlungsspielräume es auf kommunaler Ebene gibt und wie Konflikten vorgebeugt oder mit Ihnen konstruktiv umgegangen werden kann.  Hintergrundinfos ergänzen sich mit konkreten Handlungsempfehlungen und Stimmen aus einer Vielzahl an Kommunen bundesweit. Das bietet interessierten Akteuren vor Ort Orientierung und ermutigt, offen mit Konflikten rund um den Ausbau der Windenergie umzugehen und gemeinsam zu guten Lösungen zu kommen. UBA-Vorhaben „Operationalisierung des Klimaschutzes im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien – Strategien für akzeptable Lösungen vor Ort“ „Ziel des Vorhabens war es anhand eines exemplarisch zu untersuchenden Energieträgers ein Modell zu entwickeln, welches kommunale Entscheidungsträger*innen vor Ort in die Lage versetzt, auch in Konfliktsituationen handlungsfähig zu bleiben und damit einen Beitrag leistet, vor Ort zu akzeptablen Lösungen zu finden. Beispielhaft für die Windenergie an Land wurden anhand einer Literaturanalyse Konfliktfaktoren erfasst und systematisiert. Auf dieser Grundlage wurde unter Rückkopplung mit Fachleuten und Praktikerinnen und Praktikern ein prozesshaftes Handlungsmodell entwickelt, welches als digitales Scrollytelling-Format umgesetzt wurde.“ (Quelle: Umweltbundesamt: Abschlussbericht 2021) Quelle: Umweltbundesamt „Die Energiewende vor Ort“ (2021), Link zur Internetseite (letzter Zugriff: 13.12.2021).
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Solarpark mit Wiese
Foto: © hecht7 - stock.adobe.com
09.12.2021

Solarpark-Ausbauboom in naturverträgliche Bahnen lenken?

Austausch beim KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“

Die neue Bundesregierung setzt die Zeichen auf einen verstärkten und vor allem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch beim Ausbau der Photovoltaik stellt sich mit Nachdruck die Frage der naturverträglichen Umsetzung. Gute Beispiele für Solarparks, die Energieertrag und Biodiversitätsförderung verbinden und so Energiewende und Naturschutz klug zusammendenken, gibt es bereits bundesweit. Aber wie lässt sich die naturverträgliche Gestaltung von Solarparks noch stärker zum Standard machen und nachhaltig absichern? Wo besteht der dringendste Handlungsbedarf? Was müsste jetzt getan werden, damit der geplante Zubau naturverträglich erfolgt? Über diese und weitere Fragen diskutierten am 8. Dezember im digitalen KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ Vertreterinnen und Vertreter aus Bundes- und Landesministerien, der Solarbranche, den Naturschutzverbänden, den Energieagenturen und der Wissenschaft. Mit diesem Forum bietet das KNE einen Raum zum übergreifenden Austausch zu drängenden bzw. für die Teilnehmenden wichtigen Themen. Impulse aus dem Forum Das Forum startete mit zwei Impulsen aus dem Kreis der Teilnehmenden. Jörg Dürr-Pucher (Plattform Erneuerbare Energien BW e. V. und Bodenseestiftung) stellte dar, in welchem Spannungsfeld sich Solarparks aktuell zwischen kommunaler Planungshoheit, Landwirtschaft, Naturschutz, Netzanschluss und Bürgerbeteiligung befänden. Carl-Heinz Christiansen (BUND Schleswig-Holstein) führte exemplarisch aus, welche Anforderungen an Planung und Bau von naturverträglichen Solar-Freiflächenanlagen aus Sicht des BUND Schleswig-Holsteins bestünden. Beide boten mit ihren Impulsen viele Anknüpfungspunkte für den folgenden Austausch in Kleingruppen. Fragen, die die Teilnehmenden besonders beschäftigt haben, waren die naturverträgliche Standortsteuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Wie groß dürfen die Anlagen sein? Wo dürfen sie entstehen? Auf welcher Ebene und mit welcher Verbindlichkeit lässt sich dies steuern? Wie bekommen wir die Anlagen auf die Biogas-Flächen?) und die Definition von Biodiversitäts-Solarparks.

Biodiversitätsentwicklung und Monitoring

Ein thematischer Fokus des Forums lag auf Biodiversitätsentwicklung und Monitoring. Prof. Dr. Elke Hietel (TH Bingen) stellte den „Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks“ vor, der im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz erstellt wurde und der mithilfe von Maßnahmensteckbriefen und Checklisten Kommunen und Betreibern Orientierung bieten will. Marion Maier (Regionalwerke) gab einen Einblick darin, wie das Zertifizierungsprojekt EULE das Monitoring bzw. die Erfolgskontrolle von Maßnahmen gestaltet, damit es bei den zertifizierten Solarparks nicht nur bei guten Absichten bleibt. Diskutiert wurde im Anschluss vor allem darüber, ob Solaranlagen auch auf Grünland entstehen sollten, wie man die potenzielle Aufwertung in Solarparks sauber bilanziert und wie man die Monitoring-Ergebnisse einzelner Projekte verfügbar und wissenschaftlich verwertbar macht.

Aktuelle Herausforderungen

Im abschließenden Teil des virtuell stattfindenden Forums diskutierten die Teilnehmenden, welche aktuellen Herausforderungen und welchen Handlungsbedarf sie sehen. Die zentrale Frage dabei war, was konkret jetzt getan werden müsse, damit der geplante – und erwartete – Zubau naturverträglich erfolgt? Wie könnte eine „No-regret“-Lösung aussehen? In einer lebhaften Diskussion wünschten sich alle Akteure eine engere Zusammenarbeit, auch mit der Landwirtschaft, die konkrete Umsetzung müsse aber auf regionaler Ebene erfolgen. Immer wieder wurde betont, dass man ein gemeinsames Ziel verfolge und Naturschutz und Solarenergie zusammen gehen, wenn alle Beteiligten wollen.

Ausblick

Das KNE fördert den Austausch zur naturverträglichen Gestaltung von Solarparks im Rahmen des Forums weiterhin und ermöglicht damit, dass sich bundesweit die beteiligten Akteure zu Themen austauschen, die vor Ort am dringlichsten sind. Übergeordnete Fragestellungen sind dabei: Welche erfolgreichen Praxisbeispiele gibt es bereits? Welche Ideen, Bedenken und Fragen bestehen auf verschiedenen Seiten und wie können Solarparks und Naturschutz besser zusammengebracht werden? Das Forum findet zweimal im Jahr statt. Weiterführende Informationen
  • Meldung zum KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ zu Agri-PV am 11. Juni 2021
  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" zu Standort- und Qualitätskriterien naturverträglicher Solarparks am 19. Januar 2021
  • Meldung zum Auftakt des KNE-Forums „Naturverträgliche Solarparks“ am 18. September 2020
  • Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl für Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht über die Einschätzung der Eignung verschiedener Flächentypen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht und Hinweise zur Gestaltung“
  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" am 11. Juni 2021
  • KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
  • KNE-Publikation "Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung"
  • KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
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08.12.2021

Aktuelle Forschungsprojekte zu naturverträglicher Solarenergie

  • Projektübersicht bietet Informationen und ermöglicht Synergien.
  • Jetzt online auf naturschutz-energiewende.de
Der geplante massive Ausbau der Solarenergie wird mit einem starken Zuwachs insbesondere der Freiflächen-Photovoltaik einhergehen und damit auch Natur und Landschaft verändern. Von Beginn an sollen Planungen daher sicherstellen, dass Solarparks weitgehend naturverträglich gestaltet werden. Die Eingriffe in die Landschaft sollen so minimal wie möglich gehalten und bestehende Möglichkeiten, Biodiversität zu schützen und zu stärken, entschieden genutzt werden. Vielfältige Forschungsprojekte sind derzeit diesem Anliegen gewidmet. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) stellt jetzt allen Interessierten eine Übersicht über aktuelle Forschungsprojekte zur naturverträglichen Solarenergie zur Verfügung. Mit der neuen Projektübersicht bietet das KNE zum einen allen Praktikern einen schnellen Überblick über laufende bzw. kürzlich abgeschlossene Forschungsprojekte und deren Ergebnisse. Zum anderen können Forschende sofort sehen, welche Forschungsteams gegenwärtig zu welchen konkreten Fragestellungen arbeiten. Weiterführende Links verweisen auf direkte Kontaktmöglichkeiten zu den einzelnen Projekten und fördern so Vernetzung und fachlichen Austausch. „Mit der kompakten Übersicht stellen wir allen Akteuren aus Wissenschaft und Praxis die aktuellen Wissens- und Forschungsstände zur naturverträglichen Solarenergie zur Verfügung. Wir hoffen sehr, dass sie die sich damit bietenden Synergien rege nutzen werden,“ sagt Dr. Torsten Raynal-Ehrke, Direktor des KNE. „Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien müssen wir zügig vorankommen, ohne die Naturverträglichkeit von der Agenda zu nehmen.“ Die Übersicht umfasst ausschließlich öffentlich geförderte Projekte auf Bundes- und Landesebene. Sie wird kontinuierlich erweitert, und insbesondere laufende Projekte werden regelmäßig aktualisiert. Hinweise zu weiteren Projekten sind sehr willkommen. Ergebnisse weiterer, länger zurückliegender Forschungsprojekte finden Sie in unserer Auswahlbibliografie zur Solarenergie.
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Photvoltaikanlagen und Blick in Baeume
Foto: © amixstudio - adobe.stock.com
08.12.2021

Aktuelle Forschungsprojekte zu naturverträglicher Solarenergie

Der geplante massive Ausbau der Solarenergie wird mit einem starken Zuwachs insbesondere der Freiflächen-Photovoltaik einhergehen und damit auch Natur und Landschaft verändern. Von Beginn an sollen Planungen daher sicherstellen, dass Solarparks weitgehend naturverträglich gestaltet werden. Die Eingriffe in die Landschaft sollen so minimal wie möglich gehalten und bestehende Möglichkeiten, Biodiversität zu schützen und zu stärken, entschieden genutzt werden. Vielfältige Forschungsprojekte sind derzeit diesem Anliegen gewidmet. Das KNE stellt jetzt allen Interessierten eine Übersicht über aktuelle Forschungsprojekte zur naturverträglichen Solarenergie zur Verfügung. Die Projektübersicht, die ausschließlich öffentlich geförderte Projekte auf Bundes- und Landesebene umfasst, bietet allen Praktikern einen schnellen Überblick über laufende bzw. kürzlich abgeschlossene Forschungsprojekte und deren Ergebnisse. Forschende können sofort sehen, welche Forschungsteams gegenwärtig zu welchen konkreten Fragestellungen arbeiten. Weiterführende Links verweisen auf direkte Kontaktmöglichkeiten zu den einzelnen Projekten. Die Übersicht wird kontinuierlich erweitert, und insbesondere laufende Projekte werden regelmäßig aktualisiert. Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik
  • Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl für Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht über die Einschätzung der Eignung verschiedener Flächentypen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht und Hinweise zur Gestaltung“
  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" am 11. Juni 2021
  • KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
  • KNE-Publikation "Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung"
  • KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
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