23.08.2024

Das KNE informiert in Thüringen zum Artenschutz in der Beschleunigungsgesetzgebung

Das KNE informierte in zwei Workshops in Thüringen – Eisenach und Weimar – im Auftrag der Stiftung Naturschutz Thüringen (SNT) zum Verwaltungsvollzug der Beschleunigungsgesetzgebung.

Teilnehmende der beiden Workshops am 15. und am 22. August waren jeweils Mitarbeitende aus Naturschutzbehörden aus fast allen Kreisen und kreisfreien Städten Thüringens und Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).

Das waren die Themen

Holger Ohlenburg, Leiter Team Wind im KNE, gab zunächst einen Überblick über die Hintergründe, Ziele und den Stand des Ausbaus der Windenergie in Deutschland und Thüringen als Teil der naturverträglichen Energiewende. Ein besonderes Augenmerk lag auf den daraus erwachsenden Herausforderungen für die Unteren Naturschutzbehörden Thüringens. Anschließend informierte Jenny Lassmann, Rechtsreferentin im KNE, über die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Zulassung von Windenergieanlagen im Anwendungsbereich der Beschleunigungsregelungen nach § 45b BNatSchG und § 6 WindBG.

Am Nachmittag standen die Schutzmaßnahmen zur Senkung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos und die Zumutbarkeit von Abschaltmaßnahmen im Mittelpunkt. Holger Ohlenburg gab einen vertiefenden Einblick in die Wirkmechanismen und Herausforderungen der einzelnen fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen sowie mögliche Lösungen und Perspektiven. Darüber hinaus ging er auf Abschaltungen zum Fledermausschutz und etwaige Priorisierungen von Maßnahmen unter den Zumutbarkeitsbedingungen ein.

In einem weiteren Vortrag erläuterte er die Berechnungshilfen der Fachagentur Wind und Solar zu § 45b BNatSchG und § 6 WindBG, mit denen die Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen, der Umfang der Schutzmaßnahmen im Basisschutz sowie die Zahlungen in die Artenhilfsprogramme berechnet werden können.

Austausch und Diskussion

Die Teilnehmenden nutzten die zahlreichen Gelegenheiten zum Austausch über die verschiedenen Themen. In der Diskussion und bei der Klärung von Fragen brachten sich neben Jenny Lassmann und Holger Ohlenburg auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des TMUEN und TLUBN ein. Dabei ging es um Fragestellungen wie: Kann die Formel für die Berechnung der Zumutbarkeit um weitere Variablen ergänzt werden? Gelten die Erleichterungen bei der artenschutzrechtlichen Prüfung des § 6 WindBG auch für Zuwegungen zu den Windenergieanlagen? Wie kann die Behörde die erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeit von kollisionsgefährdeten Brutvögeln im erweiterten Prüfbereich nachweisen?

Fragen oder Diskussionspunkte, die nicht abschließend geklärt werden konnten, wurden mitgenommen und bieten Anknüpfungspunkte für weitere Arbeit des KNE. Das KNE bedankt sich bei allen Beteiligten für die anregenden Gespräche.

Die Workshops wurden im Rahmen des vom TMUEN geförderten Projektes Pilotphase „Umweltakademie Thüringen“ durchgeführt. Das Projekt „Pilotphase zur Gründung und zum Aufbau einer Umweltakademie im Freistaat Thüringen“ der SNT hat zum Ziel die AkteurInnen des Thüringer Natur- und Umweltschutzes noch stärker miteinander zu vernetzen, Wissen zu sichern und lebenslanges Lernen zu ermöglichen.