Das KNE auf Tour im Saarland
Das KNE auf dem 37. DNT in Saarbrücken
Welche Spielräume bestehen für Antikollisionssysteme innerhalb der Zumutbarkeitsgrenzen des Bundesnaturschutzgesetzes?
Kommunale Akteure im Gespräch im Solarpark in Eggesin
Regionaler Workshop in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers
Wie sehen naturverträgliche Solarparks in der Praxis aus? Am 24. September 2024 fand in Eggesin der vierte regionale Workshop im Rahmen des FuE-Projektes „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) statt. Teil des Workshops war auch die Besichtigung des Solarparks auf den Konversionsflächen einer ehemaligen Kaserne. Im Naturparkzentrum am Stettiner Haff in Eggesin trafen sich mehr als 20 Teilnehmende aus Gemeinden, Landkreisen, Planungsbüros sowie Projektentwickler und einzelne Landesakteure. Themen des Workshops und der anschließenden Exkursion war die Fragen, wie Solarparks naturverträglich gestaltet werden können und welche Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung bestehen.Informationsaustausch und Diskussion
Elisabeth Wolfram (KNE) informierte darüber, warum Energiewende und Biodiversitätsförderung bei der Gestaltung von Solarparks kombiniert werden und welche Synergien dadurch entstehen können. Im Vortrag wurden die möglichen Auswirkungen von Solarparks auf die Natur aufgezeigt und Anregungen geboten, an welchen Punkten im Bauleitverfahren sowie darüber hinaus für Kommunen die Möglichkeit besteht, auf eine naturverträgliche, biodiversitätsfreundliche Ausgestaltung hinzuwirken. Die Teilnehmenden brachten sich mit vielen Beiträgen aus der eigenen Praxis in den von Simone Zeil (KNE) moderierten Austausch ein. Es wurde deutlich, dass die stark zunehmenden Flächennutzungskonflikte, gepaart mit einer Überlastung der kommunalen Strukturen und der Beschleunigung des Ausbaus der Photovoltaik-Freiflächenanlagen für alle Akteure eine große Herausforderung ist. Orientierung könnten vorausschauende Planungsinstrumente und partizipative Beteiligungsprozesse sein. Mit Hilfe von Grundsatzbeschlüssen oder kommunalen Standortkonzepten können Kommunen im Umgang mit beantragten Vorhaben einen Orientierungsrahmen schaffen. Eine vorausschauende Standortwahl ist ein Schlüsselelement für den Erhalt oder die Förderung lokaler Artenvielfalt. Die wenigsten Kommunen sind jedoch mit ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet, um solch komplexe Konzepte zu erstellen. Wir erfuhren aus der Praxis, dass erste Lösungsansätze durch die Bündelung der Kapazitäten aus mehreren Gemeinden erprobt werden. Eine transparente Kommunikation vor Ort mit allen Beteiligten sei in jeder Hinsicht sinnvoll und notwendig. Der KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation bietet Unterstützung in diesen Verfahren an. Im Weiteren diskutierten die Teilnehmenden konkrete Fragen zur Planung und Umsetzung von naturverträglichen Photovoltaik-Projekten in der Fläche. Die Diskussionen rund um Umsetzung von Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen machten deutlich, dass die Umsetzung von naturnahen Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ein Ziel aller Teilnehmenden darstellt. Die Teilnehmenden wollen weiter in Kontakt bleiben.Exkursion zum Solarpark in Eggesin
Timur Hauck (Teamleiter Natur- und Artenschutz, EnBW Energie Baden - Württemberg AG) und Patrick Vonwiller (Technischer Leiter, EnBW Energie Baden - Württemberg AG) führten die Teilnehmenden in den Solarpark in Eggesin. Diese schon seit 2019 in Betrieb befindliche Anlage wurde auf einem ehemaligen Kasernengelände errichtet. Die Konversionsflächen sind von Silbergraswiesen und Sandmagerrasen geprägt. Dies bietet vielen Arten, wie z. B. der Sandstrohblume ein wertvolles und selten gewordenes Habitat. Durch die professionelle Beweidung eines Schäfermeisters, werden die Flächen im Solarpark – unter wie neben den Modulreihen- gepflegt und frei von Bäumen und Büschen gehalten. So kann die bestehende Vielfalt an Arten erhalten werden, die auf offene, magere Standorte angewiesen sind - bei gleichzeitiger Gewinnung solarer Energie. Welche Herausforderungen in der Pflege von Solarparks durch Schafe bestehen, konnte der Schäfermeister sehr anschaulich und mit viel Erfahrung aus dem Beweidungsmanagement von mehreren Solarparks und Naturschutzflächen berichten. Zum Erhalt der bereits vor dem Bau hochwertigen Artenvielfalt auf dem Gelände tragen großflächige besonnte Streifen zwischen den Modulreihen bei.Noch mehr tiefgreifender fachlicher Austausch gewünscht
In der Abschlussrunde wurde viel positives Feedback zum Austausch und zur Besichtigung eines naturverträglichen Solarparks geteilt. Gleichzeitig blieben viele fachlich vertiefende Fragen offen. Wie und wer kann die Pflege und das Monitoring von naturschutzfachlichen Maßnahmen im Solarpark langfristig leisten? In welchen Foren können naturschutzfachliche Fragestellungen besser zwischen Verwaltung und Praxis miteinander verhandelt werden? Wie können Kommunen unterstützt werden, sich aktiv und gestaltend in eine naturverträgliche Flächenplanung einzubringen? Vielen Dank an alle Beteiligten für diesen sehr interessanten und aufschlussreichen Workshop.Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen
Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturverträglich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet. Die nächsten regionalen Workshops mit Besichtigungen von Solarparks sind bereits geplant Alle Informationen dazu sind auf der Internetseite zum FuE-Projekt „SuN-divers“ zu finden. Projektseite: FuE-Vorhaben Solarenergie und Naturschutz Das Projekt „SuN-divers“ wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.Meldung: Kommunale Akteure auf Exkursion im Solarpark Klein-Rheide Meldung: Regionaler Workshop in Bayern im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers Meldung: Regionaler Workshop in Brandenburg im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers Publikation: „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“ Publikation: „Auswahlbibliografie Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“ Publikation: „Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel nach §37c EEG 2023“
Aktuelles aus Bund und Ländern
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
Die drei Sachverständigenräte des Bundes – der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) sowie die Wissenschaftlichen Beiräte für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) und für Waldpolitik (WBW) – haben gemeinsam eine Stellungnahme mit dem Titel „Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“ erarbeitet. Sie gibt Empfehlungen zu einer wirksamen Renaturierungspolitik in Deutschland und zeigt auf, wie europäische und nationale Renaturierungsziele in der Praxis umgesetzt werden können. In der EU werden den Mitgliedstaaten durch die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verbindliche Renaturierungsziele vorgegeben. Auch auf nationaler Ebene müssten die Weichen für eine ambitionierte Renaturierungspolitik gestellt werden. Der Zustand vieler Ökosysteme in Deutschland habe sich trotz zahlreicher und teilweise auch wirksamer Naturschutzbemühungen über die letzten Jahrzehnte weiter verschlechtert. Daher müsse die verbliebene Natur nicht nur geschützt, sondern ihr Zustand auch aktiv wieder verbessert werden.Bayern
Die Flächen entlang von Straßen bieten großes Potenzial, um mittels Photovoltaikanlagen Strom zu erzeugen. Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sollen künftig deutlich mehr Flächen an Bundes- und Staatsstraßen für die solare Stromerzeugung genutzt werden. Dazu wurde das Photovoltaik-Potenzial an Straßenrandflächen (Böschungen, Innenbereiche von Anschlussstellen und Nebenflächen) der rund 5.800 Kilometer Bundes- und 14.300 Kilometer Staatsstraßen sowie an den über 400 bestehenden Lärmschutzwänden erhoben. Demnach eignen sich im Freistaat Bayern insgesamt rund 30.000 Einzelflächen an Bundes- oder Staatsstraßen mit einer Gesamtfläche von knapp 2.150 Hektar für Photovoltaik-Anlagen. Das theoretisch erschließbare Photovoltaik-Potenzial liege bei etwa 2,5 Terawattstunden pro Jahr. Die ermittelten Potenzialflächen sind jetzt auf der Solarflächenbörse des Energie-Atlas Bayern eingestellt und damit für alle Interessierten zugänglich (PM StMB 08/2024).Sachsen
Bei der jüngsten bundesweiten Ausschreibungsrunde neuer Windenergieanlagen an Land haben in Sachsen Anlagen mit einer Leistung von insgesamt über 170 Megawatt einen Zuschlag erhalten. Damit können diese bereits genehmigten Anlagen nach ihrer Errichtung ihren Strom im Rahmen des EEG vermarkten. Dies stellt einen neuen Höchstwert für den Freistaat Sachsen dar. Sachsens Energieminister Wolfram Günther (Grüne) zeigte sich am Rande des Ostdeutschen Energieforums in Leipzig erfreut über die neuen Zahlen. Der Windenergieausbau sei sehr wichtig für die Wirtschaft und den Klimaschutz in Sachsen. Man habe in den letzten Jahren die Bremsen für den Ausbau gelöst und mehr Flächen für den Windenergieausbau zur Verfügung gestellt. Die Zahl der Anträge und der Genehmigungen sei stark gewachsen. Nun komme auch der Zubau voran. Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei ein wichtiger Standortfaktor für den Freistaat (PM SMEKUL 09/2024).Sachsen-Anhalt
Der Abgeordnete Sebastian Striegel (Grüne) fragte im Rahmen einer Kleinen Anfrage, ob beziehungsweise welche Steuerungsmechanismen die Landesregierung hinsichtlich der Opt-Out-Option aus dem Solarpaket 1 für landwirtschaftliche Nutzflächen plane. In ihrer Antwort (Drucksache 8/4543) erklärt die Landesregierung, dass sie derzeit prüfe, ob und in welchem Umfang von den Verordnungsermächtigungen Gebrauch gemacht werden solle. Die Landesregierung befürworte eine planerische Steuerung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen auf bereits versiegelten Flächen; militärischen, wirtschaftlichen, verkehrlichen und wohnungsbaulichen Konversionsflächen; technisch überprägten Flächen mit einem eingeschränkten Frei-raumpotenzial; Ackerflächen in benachteiligten Gebieten und Flächen, die je 200 Meter längs von Bundesautobahnen oder Schienenwegen liegen. Als geeignetes Regelungsinstrument für die Steuerung des Ausbaus sieht die Landesregierung den derzeit in Neuaufstellung befindlichen Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt an.Biodiversität und naturschutzfachliches Pflegemanagement in Solarparks
KNE-Beiratssitzung: Gleichgewicht zwischen Naturschutz und Energiewende
Kreative Poesie, Tauchen in der Ostsee und gute Gespräche
Der KNE-Sommerabend 2024
Auch in diesem Jahr folgten wieder zahlreiche Gäste der Einladung zum KNE-Sommerabend und versammelten sich zu einem entspannten Abend im artloft.berlin „Im Letzten Jahr ist vieles im Bereich Naturschutz und Energiewende passiert. Angesichts der intensiven Rechtsetzungsprozesse sind die Bedingungen für den Artenschutz nicht einfacher geworden. Unter anderem das Solarpaket 1, RED III, das Natur Restoration Law und die Förderrichtline zum nationalen Artenhilfsprogramm“, betonte KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke bei der Eröffnung des Abends. „Die vom Gesetzgeber angestrebte Beschleunigung beruht auf Vereinfachungen, Standardisierungen, jedoch schaffen diese Neuerungen gleichzeitig mehr Komplexität. Die neuen Regeln müssen noch handhabbarer gemacht werden für die Prozesse vor Ort.“Miteinander – das ist die Haltung des KNE
Vor dem Hintergrund der Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen und mit Blick auf die kommende Wahl in Brandenburg bleibe der Auftrag des KNE hochaktuell: zur Versachlichung von Debatten beizutragen und zur Vermeidung und Klärung von Konflikten in der naturverträglichen Energiewende. Das KNE werde auch weiterhin sachlich und faktenbasiert gemeinsame Sichtweisen, Positionen und Lösungen voranbringen. „Gemäß unserer KNE-Philosophie setzen wir immer auf ein Miteinander der Akteure, statt eines Gegeneinanders.“ Der Naturschutz stehe für das KNE immer im Mittelpunkt, er brauche aber die Energiewende. „Die ambitionierten Ziele der Klima- und Energiepolitik lassen sich nur erreichen, wenn wesentliche Fortschritte im Naturschutz erreicht werden. Wir wollen beides zusammenbringen“, erklärte Raynal-Ehrke.Ein vielseitiger und gelungener Abend
Ein Highlight des Abends war der Auftritt von Jesko Harbert und Samson von den Berliner Kiezpoeten. Intelligent, unerwartet und scharfsinnig – so die Poetry der beiden Künstler. Mit Humor und Wortwitz warfen sie einen sehr unterhaltsamen Blick auf das Thema Naturschutz und Energiewende. In gemütlichem Ambiente nutzten die Gäste zudem ausgiebig die Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung. Neben Gesprächen gab es aber auch die Möglichkeit, „aktiv“ zu werden. Sei es, seine Geschicklichkeit am Tischkicker unter Beweis zu stellen oder einen virtuellen Tauchgang zur Flora und Fauna der Ostsee zu unternehmen. Wir bedanken uns bei unseren Gästen für diesen schönen Abend.Energiewende 2024 – Wo steht der Naturschutz?
Bund flankiert mit Förderprogramm die Artenhilfsprogramme der Länder
- Das nAHP rückt den Populationsschutz in den Fokus.
- Die Förderung von Artenhilfsmaßnahmen bekommt eine finanzielle Basis.
- Das nAHP ergänzt etablierte Programme der Länder für den Erhalt einzelner Arten.
Ziele und Gegenstand der Projektförderung
Ziel und Gegenstand der Förderrichtlinie
Ziel ist es, einen dauerhaften Schutz insbesondere der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten, einschließlich deren Lebensstätten, zu erreichen und ihre Erhaltungszustände zu verbessern. Gegenstand sind insbesondere Maßnahmen, die langfristig und nachhaltig die Qualität und die Vernetzung der Lebensräume der Arten sowie deren Erhaltungszustand verbessern. Gleichzeitig soll damit ein wesentlicher Beitrag zu den EU-Biodiversitätszielen 2030 sowie zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) geleistet werden.Förderfähige Projekte und Maßnahmen
Es werden Projekte zum Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffenen Arten, und Projekte zum Schutz von bestandsgefährdeten Arten und Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands gefördert. Förderfähig sind dem Ziel der Richtlinie dienende flächenbezogene Maßnahmen, direkte Schutz- und Vernetzungsmaßnahmen von Brut- und Lebensstätten, aber auch Maßnahmen zur Verringerung von Gefährdungs- und Todesursachen von betroffenen Arten. Neben der Finanzierung der Maßnahme können jeweils auch Ausgleichszahlungen für entstehende Ertragsverluste oder entgangene Gewinne, die durch Einschränkungen der Nutzung von Flächen oder Anlagen entstehen, als Entschädigung gewährt werden. Mit den Fördermitteln können auch Grundstücke langfristig angepachtet, im Grundbuch gesichert oder erworben werden. Auch Maßnahmen zur besseren Datenerhebung und Forschung sind in gewissen Grenzen förderfähig. Reine Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen hingegen nicht finanziert werden. Der Leitfaden des BfN konkretisiert die möglichen Projekte weiter und enthält darüber hinaus eine detaillierte Auflistung förderfähiger Maßnahmen, darunter auch technische Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus sind als Projekttypen auch Machbarkeitsstudien, Modellvorhaben sowie wissenschaftliche Begleitforschungen zu Artenhilfsmaßnahmen förderfähig. Nicht im Rahmen des nAHP förderfähig sind laut Richtlinie „Maßnahmen, die ganz oder in Teilen der Erfüllung anderer gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen dienen“. Grundvoraussetzungen für die Förderung von Projekten sind allerdings, dass ein erhebliches Bundesinteresse besteht und, dass das beantragte Projekt ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden kann. Die jeweils zuständige Stelle des Bundeslandes muss bestätigen, dass eine Förderung des Projektes aus Landesprogrammen nicht in Betracht kommt. Land und beteiligte Gebietskörperschaften müssen zudem ein grundsätzliches Interesse an dem Projekt haben, welches durch den Antragsteller ebenfalls dokumentiert sein muss.Betroffene und damit förderfähige Arten
Förderfähig sind gemäß Richtlinie Projekte mit Maßnahmen für alle Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffen sind. Im Einzelfall sind jedoch auch Maßnahmen für Arten förderfähig, für die Deutschland eine nationale Verantwortung trägt oder die als bestandsgefährdet gelten. Der Leitfaden zur Förderrichtlinie enthält eine Liste der Arten, die nach derzeitigem Kenntnisstand durch den Ausbau von Windenergie- und Wasserkraftanlagen sowie den Netzausbau (Freileitungen und Erdkabel) an Land und auf See besonders betroffen sind. Hier können beispielsweise Beeinträchtigungen durch Kollision, Habitatverlust oder -zerschneidung oder auch durch Meideverhalten während der Bauphase sowie durch den Betrieb der Erneuerbare-Energien-Anlage entstehen. Die Betroffenheit von Arten durch Solaranlagen und Speicher ist laut Leitfaden zum nAHP abhängig vom Standort- und Anlagekonzept. Beeinträchtigungen durch Habitatverlust, Meideverhalten oder Kollisionen seien nicht ausgeschlossen, es bestehe aber noch weiterer Untersuchungsbedarf. Bei vorliegender Betroffenheit durch Solaranlagen, Speicher, aber auch durch Biomasse können auch für diese Maßnahmen gefördert werden. Die Artenliste ist in Bezug hierauf nicht abschließend.Vorrangige Gebiete und Maßnahmenflächen
Die Förderung von Maßnahmen durch das nAHP soll vorrangig in Gebieten erfolgen, in denen Schwerpunktvorkommen der Arten liegen, soweit diese auf regionaler und nationaler Ebene in Fachplanungen, Fachkonzepten oder in Arten-Aktionsplänen ausgewiesen sind. Der Leitfaden des BfN konkretisiert, welche Fachplanungen und -konzepte bei der Konzeption von Projekten berücksichtigt werden sollten. Maßnahmenflächen sollen in der Regel durch langfristige Pacht, grundbuchliche Sicherung der Nutzung, Erwerb oder Tausch der Grundstücke gesichert werden. Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ist gemäß § 45d Abs. 1 S. 2 BNatSchG nur in begründeten Ausnahmefällen, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt, möglich. Antragstellende müssen darlegen, dass die dauerhafte Sicherung der Maßnahmenflächen durch langfristige Pachtverträge, grundstücksgleiche Rechte oder Grunderwerb vorrangiges Ziel ist. In Ausnahmefällen kann ein Umsetzungsvorhaben mit entsprechender Begründung auch in Drittstaaten durchgeführt werden, etwa zum Schutz von Winterquartieren von Zugvögeln. Ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen, durch die Konflikte mit der Windenergienutzung oder mit dem Ausbau der Stromnetzinfrastruktur entstehen können bzw. zu erwarten sind.Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften wie Landkreise, Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte sowie natürliche oder juristische Personen. Auch Personengesellschaften wie Naturschutzorganisationen, private Waldbesitzende und Stiftungen können Projekte einbringen. Für die Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des nAHP bestehen gegenwärtig keine Fristen, die Umsetzung des Projektes darf jedoch noch nicht begonnen haben. Anschlussprojekte und Projekte, die bisher aus anderen Mitteln gefördert wurden, sind grundsätzlich förderfähig.Finanzierung
In der Regel ist eine Teilfinanzierung mit mindestens 5 Prozent Eigenbeteiligung vorgesehen, die auch in Form von unbaren Eigenmitteln erbracht werden kann. Vollfinanzierungen sind in Ausnahmefällen möglich. Aktuell stehen für die Finanzierung des nAHP jährlich 14 Millionen Euro zur Verfügung, ergänzt durch Einnahmen aus Zahlungen der Betreiber von Windenergieanlagen an Land und auf See sowie aus Netzausbauvorhaben. Die Gesamthöhe der für das nAHP zur Verfügung stehenden Mittel ist derzeit noch nicht abschätzbar.Evaluation
Der jeweilige Projekterfolg soll anhand projekt- bzw. maßnahmen- und artspezifischer Indikatoren evaluiert werden. Auf den Maßnahmenflächen sollen, wenn nötig, auch durch Kartierung erforderliche Grunddaten erhoben werden, so dass qualitative Vorher-Nachher-Vergleiche möglich sind. Die Entwicklung der Habitate und der Bestände bzw. der Erhaltungszustand der Arten sollen als Indikatoren für eine Evaluierung der Förderrichtlinie nach fünf Jahren herangezogen werden. Deshalb ist eine Verpflichtung zur Weitergabe der im Zuge von Projekten aus dem nAHP erhobenen Daten an das BfN vorgesehen.Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die geplanten Projekte müssen grundsätzlich den Förderzielen des nAHP entsprechen, es besteht jedoch kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Projektanträge sind an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu richten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Auf die Erstellung und Einreichung einer Projektskizze und eines Finanzierungsplans folgt – nach positiver Bewertung und Auswahl zur Förderung durch das BfN – die Einreichung eines Vollantrages. Das BfN stellt neben dem Leitfaden Muster und Vorlagen zur Verfügung.Auswahl von Projekten
Als Auswahlkriterien benennt die Richtlinie unter anderem, dass das geplante Projekt einen deutlichen Beitrag und Nutzen zum Schutz der betroffenen Arten und ihrer Lebensstätten erwarten lässt, der Antragsteller das Projekt angemessen durchführen kann und alle nötigen Ressourcen und Kompetenzen nachgewiesen werden können. Die geplanten Maßnahmen müssen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen, eine ausreichende Akzeptanz im Fördergebiet ist ebenfalls glaubhaft darzustellen.Einordnung
Das nAHP ist ein neues Instrument des Bundes, das den Populationsschutz in den Fokus rückt. Es gibt der Förderung von Artenhilfsmaßnahmen eine finanzielle Basis und kann damit die bisher in den Ländern etablierten Programme für den Bestandserhalt einzelner Arten sinnvoll ergänzen und erweitern. Die Konzeption des Förderinstruments ist grundsätzlich geeignet, einen substanziellen Beitrag zum dauerhaften Erhalt der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten zu leisten. Das ist vor dem Hintergrund der rechtlichen Änderungen beim Artenschutz besonders wichtig, welche auf eine beschleunigte Planung und Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung, Übertragung und Speicherung erneuerbarer Energien abzielen. Das breit angelegte Spektrum förderfähiger Projekte, Maßnahmen und Arten bietet Flexibilität, um auf unterschiedliche Betroffenheiten von Arten und sich stetig wandelnde Technologien zu reagieren. Es läge im Interesse einer naturverträglichen Energiewende, wenn sich das nAHP auf die vom Erneuerbare-Energien-Ausbau und vom Netzausbau am stärksten betroffenen Arten fokussieren würde. Denn im Bereich dieser Ausbauvorhaben wurden im Zuge der Beschleunigung Modifizierungen der individuenbezogenen Artenschutzprüfung vorgenommen. Ziel war es, diese Modifizierungen durch ein Instrument zu flankieren, das nicht mehr zwingend projektbezogen einen guten Erhaltungszustand sicherstellt, sondern insgesamt. Die Aufnahme von Arten in das förderfähige Artenspektrum, die nicht vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind, unterstützt die Erreichung europarechtlich vorgegebener Biodiversitätsziele. Solche Projekte sollten vor allem dann gefördert werden, wenn von ihnen zumindest substanzielle positive Sekundäreffekte für von Erneuerbare-Energien-Projekten betroffene Arten ausgehen. Bei der Auswahl von Projekten sollte der Fokus auf Umsetzungsprojekten liegen, die direkte populationsstützende Wirkungen erzielen bzw. auf Projekten mit diesbezüglich besonders hohem Erfolgspotenzial. Dadurch würden die zur Verfügung stehenden Mittel besonders effizient und zielgerichtet eingesetzt. Um die Akzeptanz der Energiewende zu unterstützen, sollten Mechanismen geschaffen werden, dass ein Rückfluss der Mittel in die Länder bzw. Regionen erfolgt, in denen der Ausbau erfolgt. Dabei ist es jedoch sinnvoll, dass die Förderung von Projekten ausgeschlossen ist, die in Gebieten von (zukünftigen) Erneuerbare-Energien-Gebieten liegen, um nicht neue Betroffenheiten zu schaffen. Die Verwendung von Mitteln für eine notwendige Begleitforschung für das Erfolgsmonitoring von Maßnahmen bzw. des Förderprogramms ist sinnvoll, ebenso der Ausschluss von reinen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und von Maßnahmen, die der Erfüllung anderer gesetzlicher Verpflichtungen dienen. Damit wird gewährleistet, dass die Förderrichtlinie keine Substitutionsanreize aussendet. Die begrenzte Finanzierbarkeit von Öffentlichkeitsarbeit und Mediation ermöglicht in Einzelfällen, dass zur Schaffung von Akzeptanz von Umsetzungsprojekten auch diese wichtigen Aspekte Berücksichtigung finden können. Mit der Förderung technischer Schutzmaßnahmen, wie bedarfsgerechten Abschaltungen von Windenergieanlagen, können Individuenverluste sehr wirksam vermieden werden, bei vergleichsweise geringer Einschränkung des Energieertrags. Ausgleichszahlungen für Ertragsverluste oder entgangene Gewinne durch die eingeschränkte Nutzung von Flächen oder Anlagen erhöhen die Akzeptanz dieser Maßnahmen. Um tatsächlich den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ausnahmsweise zu ermöglichen, sollte zeitnah die in der Richtlinie angesprochene Rechtsverordnung erlassen werden. Hierdurch können gezielt Arten des Offenlandes gestützt oder Maßnahmen mit langen Entwicklungszeiten umgesetzt werden. Die Anlage von Gehölzbiotopen und Gewässern oder Ergänzungen des Biotopverbunds sind in besonders hohem Maße auf die langfristige Verfügbarkeit der Maßnahmenflächen angewiesen. Der Erfolg des nAHP hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Die staatlichen Mittel werden ergänzt durch Zahlungen der Betreiber, in Form von Einmalzahlungen (z. B. beim Leitungsausbau) oder durch jährliche Beiträge über die gesamte Betriebsdauer von Anlagen. Die Höhe der Zahlungen insgesamt ist schwer abschätzbar. Erste Betreiberzahlungen aus Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nach § 45b BNatSchG fließen nur, wenn artenschutzrechtliche Ausnahmen erteilt und keine populationsstützenden Maßnahmen umgesetzt werden. Die Zahlungen dürften frühestens 2026 eingehen, da die Berechnung und Zahlung erstmals im Jahr nach der Inbetriebnahme der Anlagen erfolgt. Die Höhe hängt unter anderem von den durchgeführten Schutzmaßnahmen im Basisschutz ab und von den jährlich erzielten Vollbenutzungsstunden der Windenergieanlage. Nur unwesentlich früher könnten Mittel aus Windenergievorhaben fließen, die nach § 6 WindBG genehmigt wurden. Eine Zahlungspflicht in das nAHP entsteht nur in Fällen, in denen Daten für prüfrelevante Arten nicht oder nicht vollständig vorhanden sind bzw. artenschutzrechtliche Konflikte nicht oder nicht hinreichend durch Schutz- und Minderungsmaßnahmen abgemildert werden können. Von diesen Faktoren ist auch die Höhe der jährlichen Zahlungen abhängig. Auch diese genehmigten Anlagen müssen zunächst an den Ausschreibungen teilnehmen und nach erteiltem Zuschlag noch gebaut und in Betrieb genommen werden. Im Zuge der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort zeichnet sich zudem eine Änderung der Zahlungsbedingungen ab. Nach dem gegenwärtigen Stand des Kabinettsentwurfs vom 22. Juli 2024 sollen die Betreiber von Windenergieanlagen Einmalzahlungen in das Artenhilfsprogramm leisten, sofern keine Daten vorhanden sind oder keine geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen verfügbar sind. Eine vergleichbare Pflicht zur Einmalzahlung regelt der Gesetzgeber auch für Solaranlagen und für Energiespeicher, die den Erzeugungsanlangen dienen. Dennoch geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich diese geplanten Änderungen mindernd auf die zu erwartenden Einnahmen des Artenhilfsprogramms auswirken. Es wird perspektivisch also auch zu prüfen sein, ob der aktuelle finanzielle Umfang des nAHP ausreicht, um den Erhaltungszustand der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten langfristig zu stabilisieren und zu verbessern. Praxis und Erfolg der Förderrichtlinie sollen nach fünf Jahren evaluiert werden. Das eröffnet die Möglichkeit für Anpassungen und Ergänzungen auf der Grundlage neuer Erkenntnisse zu Betroffenheiten von Arten sowie zu möglichen weiteren Maßnahmen.KNE-Podcast: Drei in Einem – Solarenergie, Biodiversität, Landwirtschaft
KNE auf Exkursion in Klein-Rheide: Kommunale Akteure auf Exkursion im Solarpark Klein-Rheide
FuE-Vorhaben: Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen
KNE-Publikation: Übersicht zu Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarparks
KNE veröffentlicht Fachgutachten zu Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs im Solarpark
FuE-Projekt "Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen"
Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturverträglich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet.Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung
Bund
Im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms hat die Bundesregierung 1,461 Milliarden Euro in Forschungs- und Entwicklungsförderung investiert. Das geht aus der Unterrichtung der Bundesregierung (20/12370) zum Bundesbericht Energieforschung 2024 hervor. Darin betont die Bundesregierung „die hohe Bedeutung der Energieforschung für eine klimafreundliche Energiepolitik und den Erhalt der Versorgungssicherheit“. Die Ergebnisse der Windenergieforschung sollen dabei helfen, die Energiewende zu beschleunigen. Bestehende Hemmnisse sollen identifiziert und behoben werden, zusätzliche Standorte sollen erschlossen oder bereits verfügbare Standorte mehrfach genutzt beziehungsweise durch Repowering aufgewertet werden. Vor diesem Hintergrund spielen etwa Fragestellungen zur Akustik, zur Störwirkung von Windenergieanlagen und zur Akzeptanz durch die Bevölkerung eine bedeutende Rolle. Innovationen für den Natur- und Artenschutz sowie die Untersuchung unterschiedlicher Formen der Beteiligung sollen neue mögliche Lösungsansätze liefern.Fraunhofer ISE
Ein Studienteam von Fraunhofer ISE und RWE analysierte künstliche Gewässerflächen in Bezug auf die technische Umsetzbarkeit von Floating-PV-Anlagen, sowie der Einhaltung von Vorgaben im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Wasserhaushaltsgesetz. Diese besagen, dass in Deutschland maximal 15 Prozent einer Gewässeroberfläche mit Solaranlagen bedeckt werden können und ein Abstand zum Ufer von mindestens 40 Metern eingehalten werden muss. Des Weiteren zogen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur künstliche Seen in Betracht, die in keinen Schutzzonen wie beispielweise in Naturschutzgebieten oder Biosphärenreservaten liegen, und – um eine Wirtschaftlichkeit der Anlage zu garantieren – nicht weiter als 5 Kilometer von Einspeisepunkten ins Mittelspannungsnetz entfernt sind. Unter diesen Bedingungen komme man für Deutschland auf ein Floating-PV-Potenzial von 1,8 Gigawatt Peak für PV-Installationen mit Südausrichtung, bei Ost-West-Ausrichtung auf 2,5 Gigawatt Peak (PM Fraunhofer ISE 07/2024).Brandenburg
In ihrer Antwort (Drucksache 7/10037) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Raschke und Clemens Rostock (Grüne) gibt die Landesregierung Auskunft über die Entwicklung der erneuerbaren Energien in Brandenburg. Im Jahr 2023 wurden in Brandenburg 123 Windenergieanlagen neu genehmigt, und damit 51 mehr als im Vorjahr. Die Gesamtzahl der installierten Windenergieanlagen betrug im selben Jahr 4059 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 8665 Megawatt. Hinsichtlich der Solarenergie wurde im Jahr 2023 975,2 Megawatt an PV-Leistung zugebaut. Bei der Freiflächen-Photovoltaik kann in diesem Jahr (Stand 07/2024) bereits ein Zubau von 66 PV-Anlagen verbucht werden. Die Landesregierung gibt zudem Auskunft über Großbatteriespeicher in Brandenburg. Vier solcher Speicher mit einer Speicherkapazität von insgesamt 83,98 Megawatt sind dort bereits im Einsatz.Saarland
Im Saarland ist ein Gesetzespaket zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Kraft getreten. Durch das Saarländische Flächenzielgesetz (SFZG) wird die Zielvorgabe adressiert, bis zum 31. Dezember 2030 insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen. Grundlage für die Ermittlung von Flächenpotenzialen für Windenergie ist eine landesweit durchgeführte Potenzialanalyse. Die Planungshoheit und damit die Steuerung des Windenergieausbaus werden auch zukünftig bei den Kommunen liegen. Das ermittelte Flächenpotenzial stellt die Grundlage für die Zuweisung der Teilflächenziele auf die Gemeinden dar, um den Zielwert von zwei Prozent für das Saarland zu erreichen. Dabei werden zunächst alle Flächenpotenziale proportional auf 90 Prozent ihres Ursprungswertes reduziert. Anschließend wird ein Deckel bei 3,46 Prozent eingezogen und alle darüberhinausgehenden Flächenpotenziale werden abgeschnitten. Gemeinden mit besonders hohen Potenzialwerten sollen durch die Verteilung entlastet werden. Mit dem Saarländischen Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG) soll die Akzeptanz von WEA an Land sowie von PV-FFA gestärkt werden (PM MWIDE 07/2024).Das KNE informiert in Thüringen zum Artenschutz in der Beschleunigungsgesetzgebung
Das KNE informierte in zwei Workshops in Thüringen – Eisenach und Weimar – im Auftrag der Stiftung Naturschutz Thüringen (SNT) zum Verwaltungsvollzug der Beschleunigungsgesetzgebung.
Teilnehmende der beiden Workshops am 15. und am 22. August waren jeweils Mitarbeitende aus Naturschutzbehörden aus fast allen Kreisen und kreisfreien Städten Thüringens und Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).Das waren die Themen
Holger Ohlenburg, Leiter Team Wind im KNE, gab zunächst einen Überblick über die Hintergründe, Ziele und den Stand des Ausbaus der Windenergie in Deutschland und Thüringen als Teil der naturverträglichen Energiewende. Ein besonderes Augenmerk lag auf den daraus erwachsenden Herausforderungen für die Unteren Naturschutzbehörden Thüringens. Anschließend informierte Jenny Lassmann, Rechtsreferentin im KNE, über die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Zulassung von Windenergieanlagen im Anwendungsbereich der Beschleunigungsregelungen nach § 45b BNatSchG und § 6 WindBG. Am Nachmittag standen die Schutzmaßnahmen zur Senkung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos und die Zumutbarkeit von Abschaltmaßnahmen im Mittelpunkt. Holger Ohlenburg gab einen vertiefenden Einblick in die Wirkmechanismen und Herausforderungen der einzelnen fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen sowie mögliche Lösungen und Perspektiven. Darüber hinaus ging er auf Abschaltungen zum Fledermausschutz und etwaige Priorisierungen von Maßnahmen unter den Zumutbarkeitsbedingungen ein. In einem weiteren Vortrag erläuterte er die Berechnungshilfen der Fachagentur Wind und Solar zu § 45b BNatSchG und § 6 WindBG, mit denen die Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen, der Umfang der Schutzmaßnahmen im Basisschutz sowie die Zahlungen in die Artenhilfsprogramme berechnet werden können.Austausch und Diskussion
Die Teilnehmenden nutzten die zahlreichen Gelegenheiten zum Austausch über die verschiedenen Themen. In der Diskussion und bei der Klärung von Fragen brachten sich neben Jenny Lassmann und Holger Ohlenburg auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des TMUEN und TLUBN ein. Dabei ging es um Fragestellungen wie: Kann die Formel für die Berechnung der Zumutbarkeit um weitere Variablen ergänzt werden? Gelten die Erleichterungen bei der artenschutzrechtlichen Prüfung des § 6 WindBG auch für Zuwegungen zu den Windenergieanlagen? Wie kann die Behörde die erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeit von kollisionsgefährdeten Brutvögeln im erweiterten Prüfbereich nachweisen? Fragen oder Diskussionspunkte, die nicht abschließend geklärt werden konnten, wurden mitgenommen und bieten Anknüpfungspunkte für weitere Arbeit des KNE. Das KNE bedankt sich bei allen Beteiligten für die anregenden Gespräche. Die Workshops wurden im Rahmen des vom TMUEN geförderten Projektes Pilotphase „Umweltakademie Thüringen“ durchgeführt. Das Projekt „Pilotphase zur Gründung und zum Aufbau einer Umweltakademie im Freistaat Thüringen“ der SNT hat zum Ziel die AkteurInnen des Thüringer Natur- und Umweltschutzes noch stärker miteinander zu vernetzen, Wissen zu sichern und lebenslanges Lernen zu ermöglichen.Von der Leyen stellt neue Leitlinien für die nächste Europäische Kommission vor
Prüfrahmen für Antikollisionssysteme in Schleswig-Holstein eingeführt
Leitfaden „Naturschutzfachliche Mindestkriterien bei PV-Freiflächenanlagen“ des BMWK veröffentlicht
Hinweise für die Umsetzung in der Praxis und zur Nachweispflicht
Im Leitfaden werden insbesondere Fragen der Nachweispflicht adressiert. Als Nachweis sind wahlweise Eigenerklärungen der Projektierer, Bebauungspläne oder Baugenehmigungen beim zuständigen Netzbetreiber einzureichen. Nachkontrollen oder ein Monitoring konkreter Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen. Mit dieser Regelung können daher weder die Erfüllung noch die Zielerreichung der „naturschutzfachlichen Mindestkriterien“ evaluiert werden. Die sogenannten „naturschutzfachlichen Mindestkriterien“ dienen damit lediglich dazu, die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit einer Anlage nach EEG 2023 zu erfüllen. Inhaltlich bleiben sie hinter bereits in einzelnen Ländern veröffentlichten Naturschutzstandards zurück, teils werden auch hierzu widersprüchliche Regelungen formuliert. Die Fachbehörden dieser Länder bieten mit ihren Arbeitshilfen, Leitfäden oder Erlassen bereits differenziertere Vorgaben für eine ökologisch hochwertige Ausgestaltung und Pflege der Anlagen. Das KNE empfiehlt den Genehmigungsbehörden und Kommunen diese Dokumente bei der Planung und Umsetzung von Solarparks zu berücksichtigen. So entstehen fachlichen Standards entsprechende Anlagen, die dann auch die Mindestkriterien des EEG erfüllen und den Projektierern die Nachweisführung gegenüber dem Netzbetreiber ermöglichen. Das KNE bietet hierbei Unterstützung durch Veröffentlichungen, Fachveranstaltungen und das Forschungsprojekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers).Publikation: Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen