Ein Energieprivileg für Photovoltaikfreiflächenanlagen? Eine rechtliche, betriebswirtschaftliche und landschaftsökologische Untersuchung

Ziele

Das Projekt befasst sich mit der Frage, inwiefern eine Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Freiflächensolaranlagen einen (erheblichen) Eingriff im Sinne des Naturschutzrechtes darstellt. Es werden Vorschläge für die Landwirtschaft, die Energiewirtschaft, die flächennutzungsplanenden Gemeinden und Regionalverbände sowie den Gesetzgeber erarbeitet, um aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen eine verstärkte Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen möglich und sinnvoll ist.

Vorgehen

Es soll anhand einer gleichheitsrechtlichen Prüfung analysiert werden, inwiefern sich die Privilegierung von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB oder der Landwirtschaft nach § 14 Abs. 2 BNatSchG auf Freiflächen-Photvoltaik übertragen lässt. Daneben werden auf vier Vergleichsflächen landschaftsökologische Erhebungen durchgeführt, um zu einer landschaftsökologischen Bewertung anhand von Biomasseaufwüchsen und der Bestimmung der Artenzahl und Abundanz zu gelangen.