22.07.2022

KNE-Podcast: Die Erneuerbaren und das „überragende öffentliche Interesse“

Die Bundesregierung will den Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich beschleunigen. Dazu gibt es die unterschiedlichsten Ansätze, Maßnahmen sowie rechtliche Neuerungen. Eine der rechtlichen Änderungen des Gesetzgebers dazu ist, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien nun im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. So formuliert in Paragraf 2 des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Was ist eigentlich das „überragende öffentliche Interesse“? Welche rechtlichen Wirkungen hat die Neuregelung? Warum ist die Einführung dieses Passus jetzt so wichtig? Bringt das den erhofften Schub für die Energiewende? Bedeutet es, dass eine Windenergieanlage nun regelmäßig Vorrang vor anderen Naturschutzbelange hat? Steht nun, in Anbetracht der Biodiversitätskrise, zu befürchten, dass der Artenschutz langfristig doch auf der Strecke bleibt?

Über die unterschiedlichen Aspekte und Fragestellungen spricht Moderatorin Anke Ortmann mit Dr. Silke Christiansen, Leiterin der KNE-Rechtsabteilung.